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FAHRSICHERHEITS- UND ASSISTENZSYSTEME (1/5)
Funktionsstörungen:
© und x erscheinen an der
Instrumententafel, sowie die Meldun-
gen „ABS PRUEFEN“, „BREMSSYS-
TEM PRUEFEN“ und „ESC prüfen“: ABS,
ESC und Bremsassistent sind deaktiviert.
Eine normale Bremsleistung ist wei-
terhin gewährleistet.
Die Kontrolllampen
x, D,
© und ® leuchten an der In-
strumententafel auf, zusammen mit der
Meldung „Störung Bremssystem“: Dies
weist auf eine Störung des Bremssys-
tems hin.
Wenden Sie sich in beiden Fällen an einen
Vertragspartner.
Antiblockiersystem (ABS)
Bei einer starken Bremsung verhindert das
ABS ein Blockieren der Räder und trägt
dadurch dazu bei, einen möglichst kurzen
Bremsweg zu erzielen und die Lenkfähigkeit
des Fahrzeugs zu erhalten.
Unter diesen Bedingungen sind während
der Bremsung auch Ausweichmanöver mög-
lich. Außerdem ermöglicht das System eine
Optimierung der Bremswege, insbesondere
bei geringer Bodenhaftung (nasse Fahrbahn
…).
Das Eingreifen dieses Systems macht sich
durch ein Rütteln des Bremspedals be-
merkbar. Das ABS kann jedoch keinesfalls
die Bremswirkung, die von der jeweiligen
Bodenhaftung der Reifen abhängt, verbes-
sern. Die gewohnten Vorsichtsmaßnah-
men müssen folglich unbedingt eingehal-
ten werden (Abstand zum vorausfahrenden
Fahrzeug usw.).
In Notsituationen kann eine Vollbrem-
sung vorgenommen werden. Eine
„Stotterbremsung“ zur Erhaltung der
Lenkfähigkeit erübrigt sich. Das ABS re-
guliert die Leistung der Bremsanlage.
Die Bremsen sind nur bedingt
funktionsfähig. Heftiges Brem-
sen ist jedoch gefährlich.
Halten Sie - unter Berücksich-
tigung der Verkehrssituation - sofort an.
Wenden Sie sich an eine Vertragswerk-
statt.
Je nach Fahrzeug kann es sich um Fol-
gendes handeln:
– das Antiblockiersystem (ABS);
das Elektronische Stabilitätspro-
gramm (ESC) mit Untersteuerungs-
kontrolle und Antriebsschlupfrege-
lung;
– Assistenzsysteme bei Anhängerbe-
trieb;
– den Bremsassistenten;
– Bergabfahrkontrolle;
– die Berganfahrhilfe.
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