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_ 36 ROTWILD 2008/2009 Ä nderungen vorbehalten / Subject to change
7 _ Garantiebestimmungen
_ ALLGEMEIN
ROTWILD Mountainbikes und Rennräder sind Qualitätsprodukte
aus hochwertigen Materialien. Alle ROTWILD Rahmen werden
sorgfältig von Hand hergestellt und sowohl während der Fertigung
als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitäts-
kontrolle unterzogen. Sollten dennoch Mängel auftreten, ist Ihr
Fachhändler der Ansprechpartner. Um die Bearbeitung Ihrer
Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwendig, dass Sie
den Kaufbeleg und die Inspektionsnachweise sowie den abge-
stempelten Garantievordruck (S.3, User Manual) dazu mitbringen.
Bewahren Sie diese deshalb sorgfältig auf. Voraussetzung fü r die
Garantie ist die Durchfü hrung der Erstinspektion innerhalb von
sechs Monaten ab Kaufdatum sowie der jährlichen Inspektionen.
Sämtliche Inspektionen müssen von einem autorisierten Service-
partner durchgefü hrt werden. Wir behalten uns vor, bei einer
Rahmenreklamation eine Wertminderung in Abzug zu bringen,
abhängig von der Nutzungsdauer. Bei Einsätzen außerhalb des
Einsatzbereichs lehnen wir Gewährleistungsansprü che grundsätz-
lich ab. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit Abschluss des
Kaufvertrages (Kaufdatum).
_ GEWÄHRLEISTUNG RAHMEN
Die folgenden Gewährleistungsbestimmungen gelten nur fü r den
Erstbesitzer und sind nicht ü bertragbar.
Auf Rahmen, die bei einem autorisierten ROTWILD Händler
fahrfertig montiert oder als separater Rahmen gekauft wurden,
gewähren wir 2 Jahre gleichwertigen Ersatz im Falle eines
Rahmenbruchs.
Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum eine Online-
Registrierung des Produkts auf www.rotwild.de, so dehnen wir den
Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren auf 3 Jahre aus.
Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch normal Abnutzung,
Verschleiß oder Materialermü dung verursacht sind. Materialermü -
dungserscheinungen können durch normalen Gebrauch entstehen.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Fahrradbenutzers, sein
Fahrrad regelmäß ig zu untersuchen.
Die Garantie wird ungü ltig bei Schäden, die auf Unfälle,
unsachgemäß e Behandlung, mangelnde Wartung, unsachgemäßen
Zusammenbau oder auf den Einbau fremder Teile zurü ckzufü hren
ist. Jede Veränderung des Rahmens oder der Komponenten
(Bohren, Sägen, Feilen, Sandstrahlen, usw.) bringt die Garantie
zum Erlöschen.
Bei Einsätzen der Rahmen außerhalb des Einsatzbereiches
lehnen wir Gewährleistungsansprü che grundsätzlich ab.
Alle von uns original verbauten Teile sowie Federgabeln und
Federelemente unterliegen den Garantiebestimmungen der
jeweiligen Hersteller / Importeure. Reklamationen sind unter
Vorlage des Kaufbelegs mit diesen direkt abzuwickeln.
_ ERWEITERTE GARANTIE / KULANZ
Nach Ablauf des zwei- bzw. dreijährigen Gewährleistungszeitraums
bieten wir dem Erstbesitzer darü ber hinaus eine erweiterte
Kulanzregelung an. Diese greift bei Rahmenbrü chen als Folge von
Material- und/ oder Konstruktionsfehlern und bei bestimmungsge-
mäß em Einsatz. Im Schadensfall erhält der Käufer einen Rabatt auf
einen gleichwertigen aktuellen Rahmen, der sich nach dem Alter
und dem Allgemeinzustand des defekten Rahmens richtet. Dieser
Rabatt beträgt:
Bis 1 Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist: 40%-50%.
1 bis 2 Jahre nach Ablauf der Gewährleistungsfrist: 30%-40%.
Die in der Kulanzregelung auftretenden Umbaukosten trägt der
Kunde. Eine Umbaupauschale seitens ADP ENGINEERING entfällt.
_ GEWÄHRLEISTUNG LACKIERUNG
Einige Modelle haben einen gebü rsteten Rahmen. Jeder dieser
Rahmen wird von Hand gebü rstet und erhält dadurch sein
individuelles Finish. Aus diesem Grund ist es möglich, dass von
Rahmen zu Rahmen gewisse Unterschiede im Finish auftreten
dies ist von uns gewollt und daher kein Reklamationsgrund. Auf
die Pulverbeschichtung aller ROTWILD Rahmen gewähren wir
dem Erstkäufer 2 Jahre Garantie. Lackschäden durch äußere
Einwirkungen oder Dekorschäden sind mit dieser Garantieleis-
tung nicht abgedeckt. Bei Rahmen, die missbraucht wurden oder
deren Herstellungsnummern geändert, unleserlich gemacht oder
entfernt wurden, erlischt jeglicher Garantieanspruch.
_ CRASH REPLACEMENT
Innerhalb der Gewährleistungsfrist (zwei Jahre regulär, drei Jahre
bei erfolgter Online-Registrierung) bieten wir einen Crash
Replacement Service (CRS) an:
Bei Schäden an Rahmen oder Schwinge, die durch einen
Sturz verursacht wurden, kann der Erstbesitzer einen neuen
Rahmen / Schwinge mit 30% Nachlass auf den normalen
Listenpreis bei uns erwerben.
Wir behalten uns das Recht vor, diesen Service im Einzelfall
auszusetzen, wenn wir feststellen, dass ein Schaden mutwillig
herbeigefü hrt wurde.
_ SONSTIGES
Bitte beachten Sie: Verschleißteile sind von der Garantie
ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Leistungen von 6
Monaten.
Werden an abgelehnten Reklamationen Reparaturen, Service
oder Umbauten von uns vorgenommen, behalten wir uns vor,
diese Leistung zuzü glich der verwendeten Ersatzteile zu
berechnen. Jede Reparatur und jeder Service muss vorher von
Ihnen mit unserer Serviceabteilung abgesprochen werden.
Wir haften nicht fü r Unfall- und Folgeschäden.
Der Benutzer trägt das Risiko bei Personen- und Sachschäden,
wenn das ROTWILD-Rad zu irgendeinem Zeitpunkt fü r Stunt-
Fahrten, Renneinsätze und ähnliche Aktivitäten benutzt wird.
Garantieleistungen werden nur bei Fehlern in Material oder
Verarbeitung erbracht. Niemals bei Überlastungs- oder
Ermü dungsbrüchen. Dies gilt auch fü r Kraft- oder Motorunter-
stü tzung jeder Art, fü r Rennen und alles, was ü ber eine normale
Nutzung hinausgeht.
ROTWILD-Räder sind mit Komponenten weltweiter Zulieferer
ausgestattet. Technische Ä nderungen und Farbänderungen
sowie Verbesserungen aus technischer Sicht können ohne
Vorankü ndigung vollzogen werden.
Die endgü ltige Entscheidung, inwieweit ein Teil im Garantie-
schutz inbegriffen ist, obliegt unseren Technikern.
_ GELTENDMACHUNG DER GARANTIE
Zur Geltendmachung der Garantie mü ssen der Kaufvertrag, die
vollständig ausgefüllte, abgestempelte gestempelte Registrierung
(User Manual, Seite 3) sowie die Inspektionsbestätigungen in der
Bedienungsanleitung dem autorisierten Servicehändler vorgelegt
werden. Die Garantie kann nur geltend gemacht werden in
Verbindung mit dem Kaufbeleg.
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