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7. BEDIENUNG IHRER SET TOP BOX
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7-17 GARANTIE
ACHTUNG
Um Ihre Garantie – Ansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich an Ihren Fachhändler
oder setzen Sie sich mit der SAGEM Hotline in Verbindung. Hotline Deutschland:
Tel. : 0 18 05 / 30 40 35
Sollte ein Fehler auftreten, ist eine Kopie des Kaufbelegs erforderlich.
A)Für das Gerät gilt zunächst einmal eine gesetzliche Sachmängelgewährleistung, die in Deutschland und Österreich, jedoch nicht in der
Schweiz, 24 Monate gültig ge-schlossen ist. Deren genauer Inhalt und Umfang ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den
mit Ihnen geschlossenen Vertrag anzuwenden sind, näher geregelt. Zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist
übernimmt SAGEM bis zu maximal 2 Jahren ab Kaufdatum die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für ein Gerät, das frei von
Fabrikationsfehlern ist. Während dieses Garantiezeitraums wird das fehlerhafte Gerät kostenlos repariert. Der Kunde hat das fehlerhafte
Gerät jedoch auf seine Kosten an die ihm vom Kundendienst der Firma SAGEM (die Telefonnummer steht auf dem Lieferschein)
angegebene Adresse zurückzuschicken. Die Reparatur erfolgt auf keinen Fall in den Räumlichkeiten des Kunden, es sei denn, dass mit
diesem ein spezieller Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Neben der gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist ist SAGEM bis zu maximal 2 Jahren ab Kaufdatum ausschließlich
verpflichtet, das fehlerhafte Gerät zu den oben genannten Bedingungen kostenlos zu reparieren. Ansprüche aus der gesetzlichen
Sachmängelgewährleistung bestehen in diesem Zeitraum nicht mehr. Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche aus sonstigem
Rechtsgrund, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es wurde eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden.
B)Von der Garantie ausgeschlossen sind
• Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere Einwirkungen
(Überspannung, Brand, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf einen von SAGEM nicht schriftlich genehmigten Umbau
der Geräte, auf eine unterlassene Wartung, (gemäß Bedienungsanleitung),Überprüfung oder Pflege der Geräte, auf ungeeignete
Umweltbedingungen für die Geräte (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen
für die Geräte) oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von SAGEM nicht ermächtigten
Person vorgenommen wurde,
• die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung der Zubehörteile,
• Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an SAGEM zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind,
• die Lieferung neuer Softwareversionen,
• Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM geänderten oder hinzugefügten Gerätes oder Nachbesserungen einer
ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM geänderten oder hinzugefügten Software,
Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten verwendet
wird, um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen,
• Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der
Zusammenbruch der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners,
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes, Übertragungsprobleme
(unzureichende geographische Abdeckung des Gebietes durch die radioelektrischen Sender, Interferenzen, Störgeräusche,
Zusammenbruch oder schlechte Qualität der Telefonleitungen...),
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw.Fehler des Übertragungsnetzes,
- Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrieben) sowie
Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Kosten für
die Arbeiten zur Generalüberholung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
-
Entfernen und/oder Beschädigung des Etiketts an der Befestigungsschraube der unteren Plastikabdeckung
C)In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der Garantiefrist erhält der Kunde vom jeweils autorisierten Servicecenter eine
Mitteilung über die jeweiligen Reparaturpauschalen. Nach Bestätigung wird die Reparatur durchgeführt und der Kunde erhält das Gerät
mit Berechnung inklusive der Versandkosten vom Service Center zurück.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen wurde und ist
auf sämtliche in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine dieser Bestimmungen gegen eine
zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstossen, ist diese Bestimmung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
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