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48 Endbenutzer-Lizenzvertrag (engl.: End User Licence Agreement, nachstehend „EULA“), für die Software
Sollten Sie aus dem Internet eine Lizenz herunterladen, die Sie befähigt, Gesicherte Inhalte zu benutzen, erklären Sie sich deshalb damit
einverstanden, dass die Anbieter im Zusammenhang mit dieser Lizenz die jeweiligen Sicherheits-Updates auf Ihr GERÄT herunterladen
dürfen, die der Eigentümer Gesicherter Inhalte (Secure Content Owner) von den SOFTWARE-ANBIETERN verlangt. SAGEM und die
SOFTWARE-ANBIETER verpflichten sich ihrerseits, keine persönlich identifizierbaren Informationen oder andere Informationen des
GERÄTS weiterzugeben, welches die genannten Sicherheits-Updates herunterlädt.
WEITERE RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN
COPYRIGHT
. Alle Eigentums- und Urheberrechte an und im Zusammenhang mit der SOFTWARE (einschließlich, nicht aber beschränkt
auf, in der SOFTWARE integrierte Bilder, Fotos, Animationen, Video- und Audiofeatures, Musik, Text und „Applets“), sowie das gedruckte
Begleitmaterial und alle Kopien der SOFTWARE , sind SAGEM oder den SOFTWARE-ANBIETERN vorbehalten. Sie sind nicht berechtigt,
das gedruckte Begleitmaterial der SOFTWARE zu vervielfältigen. Alle Eigentums- und Urheberrechte an und im Zusammenhang mit dem
Inhalt, auf welchen durch Benutzung der SOFTWARE zugegriffen werden kann, sind dem jeweiligen Eigentümer des Inhalts (Content
Owner) vorbehalten und unterliegen den geltenden Copyright-Bestimmungen bzw. anderen internationalen Bestimmungen und Verträgen
über den Schutz geistigen Eigentums. Dieser EULA überträgt Ihnen nicht das Recht zur Nutzung solcher Inhalte. Alle Rechte, die im
Rahmen dieses EULA nicht ausdrücklich übertragen werden, bleiben SAGEM und den SOFTWARE-ANBIETERN vorbehalten
Beschränkung von Rückübersetzungen, Dekompilieren und Disassemblieren
. Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE
rückzuübersetzen, zu dekompilieren oder in ihre Bestandteile zu zerlegen, ausgenommen und ausschließlich in dem Umfang, in dem dies
ausdrücklich durch das geltende Gesetz unbeschadet dieser Bestimmung erlaubt ist.
Ein einziges GERÄT
. Die GERÄTE-Software wird mit dem GERÄT als ein einziges integriertes Produkt überlassen. Die auf dem
Speichermedium des GERÄTS installierte GERÄTE-Software darf nur als Teil des GERÄTS genutzt werden.
Ein einziger LIZENZVERTRAG
. Die Verpackung des GERÄTS kann unterschiedliche Versionen dieses EULA enthalten, etwa in Form
verschiedener Übersetzungen und/oder Fassungen für verschiedene Medien (z.B. in der Benutzerdokumentation und in der Software).
Auch wenn Sie unterschiedliche Versionen dieses EULA erhalten, sind Sie nur berechtigt, eine (1) Kopie der GERÄTE-Software zu
benutzen.
Software-Übertragung
. Sie sind nicht befugt, ein in diesem EULA niedergelegtes Recht bezüglich der GERÄTE-Software oder Begleit-CD
dauerhaft zu übertragen, ausgenommen in dem Umfang, in dem dies durch den jeweiligen Mobilfunkbetreiber gestattet ist. Sollte der
Mobilfunkbetreiber diese Übertragung gestatten, dürfen Sie dauerhaft, aber nur im Rahmen eines Verkaufs oder einer Überlassung des
GERÄTS, alle Ihre Rechte gemäß diesem EULA übertragen, vorausgesetzt, dass Sie keine Kopien zurückbehalten und die gesamte
SOFTWARE übertragen (einschließlich aller Komponenten, Begeitmaterialien in gedruckter oder sonstiger Form, sämtlicher Upgrades, des
vorliegenden EULA sowie gegebenenfalls des/der Echtheitszertifikats bzw. –zertifikate), und vorausgesetzt, dass der Empfänger diesem
EULA zustimmt. Falls es sich bei der SOFTWARE um ein Upgrade handelt, muss die Übertragung sämtliche vorhandenen früheren
Versionen der SOFTWARE beinhalten.
Vermietung der Software
. Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu vermieten oder per Leasingvertrag zu überlassen.
Spracherkennung und Handschriftenerkennung
. Falls die SOFTWARE eine oder mehrere Komponenten zur Spracherkennung
und/oder Handschriftenerkennung enthält, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Erkennung von Sprache und Handschrift ein
dem Wesen nach statistischer Prozess ist, dass Erkennungsfehler verfahrensinhärent sind und dass Irrtümer folglich bei der Erkennung
Ihrer Handschrift oder Sprache durch die Komponente(n), sowie bei der abschließenden Konvertierung in Text, auftreten können. Weder
SAGEM noch seine Zulieferer sind für jedwede Schäden haftbar, die auf Irrtümern bei der Sprach- oder Handschriftenerkennung beruhen.
HINWEIS ZUM MPEG-4 VISUAL STANDARD
. Die SOFTWARE kann mit der Enkodierungstechnologie MPEG-4 Visual ausgestattet sein.
MPEG LA, L.L.C. fordert den folgenden Hinweis:
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