74 Garantie
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Mobiltelefon muss der
Kunde einen leserlichen und unabgeänderten Kaufvertrag vorlegen,
aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort
des Kaufs, Telefontyp und IMEI hervorgehen. Außerdem müssen
die Informationen auf dem Telefon-Identifikationsetikett leserlich
sein, und das Etikett bzw. andere Gerätesiegel müssen
unangetastet sein.
Die Gewährleistung gilt nur für die normale Benutzung des
Mobiltelefons.
Schickt der Kunde ein Mobiltelefon zur Reparatur ein, ist er dafür
verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem Gerät
gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe), auf
eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt Sagem Communication
eine Liste mit Sicherungsfunktionen zur Verfügung. Sagem
Communication übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von
Daten, Programmen oder Dateien des Kunden. Im Verlustfall
werden Informationen, Betriebselemente und Dateiinhalte in keinem
Fall neu installiert.
Sagem Communication behält sich die alleinige
Entscheidungsfreiheit vor, das Telefon mit Hilfe neuer oder
erneuerter Teile zu reparieren oder das Telefon durch ein neues
bzw. durch ein vergleichbares funktionsfähiges Telefon zu ersetzen.
Während der Reparaturarbeiten behält sich Sagem Communication
das Recht vor, erforderlichenfalls technische Änderungen am
Telefon vorzunehmen, sofern diese Änderungen die ursprüngliche
Funktionsfähigkeit des Telefons nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der
Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
Sagem Communication über.
Die Reparaturdauer und gleichzeitig die Zeit, in der das Telefon aus
Reparaturgründen nicht genutzt werden kann, darf die Garantiezeit,
wie in Artikel 1 beschrieben, nicht überschreiten, sofern keine
anderen Absprachen getroffen wurden.
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