68 Garantie
1.
Die Garantiefrist für das neue Gerät (ausgenommen Verbrauchsteile) sowie für mit dem Mobiltelefon geliefertes neues
Zubehör beträgt für Ersatzteile und Reparatur (ausgenommen Versand) zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt des Erwerbs
des Geräts durch den Kunden bei Vorlage des Kaufvertrags, auf dem das Kaufdatum des Geräts ausgewiesen ist.
Mobiltelefone, die während der Garantiefrist repariert oder standardmäßig ersetzt wurden, sind nach Ablauf der folgenden
beiden Daten mit einer Garantie auf Ersatzteile und Reparatur ausgestattet:
Ablauf der oben genannten Garantiefrist von zwölf (12) Monaten oder drei (3) Monaten nach Beginn des von
Sagem Communication geleisteten Supports.
Diese Gewährleistungserklärung hat keinerlei Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte entsprechend den Bestimmungen der
nationalen Gesetzgebung oder auf Ihre aus dem Kaufvertrag hervorgehenden Ansprüche gegenüber dem Händler.
Bei Zweifelsfällen unterliegt das Mobiltelefon den Gewährleistungsbestimmungen zu Folgeerscheinungen von Fehlern oder
verborgenen Defekten in Übereinstimmung mit Artikel 1641 und nachfolgenden Artikeln des bürgerlichen Gesetzbuches von
Frankreich.
2.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Telefone nach alleiniger Wahl von Sagem Communication ersetzt oder
kostenlos repariert. Hierbei muss bestimmt worden sein, dass die Arbeit, die für die Inanspruchnahme der Garantieleistung
erforderlich ist, bei einem autorisierten Kundendienst vorgenommen wird und dass die Versandkosten (Transport und
Versicherung) zur Rücksendung des Telefons an die vom Sagem Communication-Kundendienst angegebene Adresse
(Telefonnummer ist auf dem Lieferschein angegeben) vom Kunden getragen werden.
Gemäß den grundlegenden rechtlichen Bestimmungen übernimmt Sagem Communication keine Haftung, weder
ausdrücklich noch konkludent, für Garantieleistungsansprüche, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
Außerdem übernimmt Sagem Communication keine Verantwortung für immaterielle und/oder direkte Schäden (z. B.
Schäden durch Auftrags- bzw. Ertragseinbußen oder andere finanzielle oder kommerzielle Verluste), ganz gleich, ob solche
Schäden im Garantiefall auftreten oder nicht.
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Mobiltelefon muss der Kunde einen leserlichen und unabgeänderten
Kaufvertrag vorlegen, aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs, Telefontyp und IMEI
hervorgehen. Außerdem müssen die Informationen auf dem Telefon-Identifikationsetikett leserlich sein, und das Etikett bzw.
andere Gerätesiegel müssen unangetastet sein.
Die Gewährleistung gilt nur für die normale Benutzung des Mobiltelefons.
Schickt der Kunde ein Mobiltelefon zur Reparatur ein, ist er dafür verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem
Gerät gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe), auf eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt
Sagem Communication eine Liste mit Sicherungsfunktionen zur Verfügung. Sagem Communication übernimmt keine
Haftung für die Beschädigung von Daten, Programmen oder Dateien des Kunden. Im Verlustfall werden Informationen,
Betriebselemente und Dateiinhalte in keinem Fall neu installiert.
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