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InstallationshinweiseInstallationshinweise
Bei der Erstellung und dem Betrieb der Anlage müssen die bauauf-
sichtlichen Vorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen be-
achtet werden.
Die Installation des Brennwertkessels und der Abgasanlage, die
Erstinbetriebnahme und Wartung dürfen nur von einer anerkann-
ten Fachfirma ausgeführt werden. Es dürfen nur Originalwartungs-
teile des Herstellers verwendet werden.
Arbeiten an gasführenden Teilen dürfen nur durch eine konzessio-
nierte Fachfirma ausgeführt werden. Bestätigen Sie dem Anlagen-
betreiber, dass die Anlage auf Gasdichtheit geprüft wurde.
Die Errichtung einer Gasfeuerstätte muss beim zuständigen Gasversor-
gungsunternehmen angezeigt und von diesem genehmigt werden.
Der Domotherm
®
darf nur mit den auf dem Typenschild angegebe-
nen Gasarten betrieben werden.
Vor der gasseitigen Installation und Einstellung ist die werkseitige
Einstellung des Gerätes mit den örtlichen Versorgungsbedingun-
gen zu vergleichen.
Brennwertkessel benötigen ein speziell auf die Betriebsweise ab-
gestimmtes Abgas- bzw. Zuluft-/Abgas-System. Die Ausführung
ist abhängig von dem Aufstellort und den baulichen Gegebenhei-
ten. Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer beachten. Die
Abgasanlage ist genehmigungsbedürftig, schalten Sie deshalb früh-
zeitig den Bezirks-Schornsteinfegermeister ein.
Bei Anschluss an eine feuchteunempfindliche Abgasanlage muss
deren Brennwerttauglichkeit geprüft werden - minimal zulässige
Abgastemperatur beachten.
Abstände des konzentrischen Abgassystems und des Kessels zu
brennbaren Bauteilen sind nicht erforderlich. Bei Nennwärmelei-
stung der Feuerstätte werden keine höheren Bauteiltemperaturen
als 85°C erreicht!
Die Errichtung einer Brennwertfeuerstätte ist der zuständigen Ab-
wasserbehörde anzuzeigen. Maßgebend für die Einleitung von Kon-
denswassern in die öffentliche Kanalisation sind die kommunalen
Abwasserbestimmungen.
Das neutralisierte Kondenswasser des Domotherm® DT 24 K ent-
spricht den Anforderungen des ATV-Merkblattes M 251.
Bei der Erstellung des elektrischen Anschlusses müssen die gülti-
gen Vorschriften und die Vorgaben des zuständigen Energieversor-
gungsunternehmens berücksichtigt werden.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur durch einen Fach-
mann nach den jeweils geltenden Vorschriften durchgeführt wer-
den.
Anforderungen an das Heizungswasser:
pH-Wert 4,5 bis 8,5
Chlorid-Gehalt < 20 mg/l
spez. Leitwert < 500 µS/cm bei 25°C
Inhibitoren oder Frostschutz- oder sonstige Heizungswasserzu-
sätze dürfen nicht verwendet werden.
Das Eindiffundieren von Sauerstoff z.B. durch nichtdiffusions-
dichte Fußbodenheizungen oder zu kleine Ausdehnungsgefä-
ße muss unterbunden werden. Eventuell Wärmetauscher zur
Anlagentrennung vorsehen.
Vor der Inbetriebnahme muss die Heizungsanlage sowohl bei
Neu- als auch bei Altanlagen gespült werden.
Wichtige Hinweise zur Umlaufwassermenge!
Im Gerät ist eine Umwälzpumpe eingebaut, die eine Restför-
derhöhe für die Versorgung der Heizungsanlage zur Verfügung
stellt. Bei nicht ausreichender Restförderhöhe kann unter Be-
achtung der nachfolgenden Hinweise eine zusätzliche Umwälz-
pumpe in das Heizsystem eingebaut werden:
Bei Einbau einer zusätzlichen Umwälzpumpe darf eine maxi-
male Umlaufwassermenge im Gerät von 2,5 m
3
/h nicht über-
schritten werden, um die maximal zulässige Strömungsge-
schwindigkeit im Wärmetauscher von 1,5 m/s einzuhalten.
In diesem Fall muss die hydraulische Entkopplung zwischen
Brennwertkessel und Heizungsanlage durch Einbau einer "Hy-
draulischen Weiche" erfolgen.
Für Schäden, die auf zu hohe Strömungsgeschwindigkeiten im
Gerät zurückzuführen sind, entfallen alle Haftungs- und Ge-
währleistungsansprüche!
Wartung
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet eine jährliche Wartung und
Reinigung durch einen Fachkundigen durchführen zu lassen. Die
Wartung ist nach dieser Installationsanleitung durchzuführen.
Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages. Für Schä-
den, die auf nicht durchgeführte Wartung zurückzuführen sind,
entfällt die Gewährleistung.
Aufstellraum
Der Gas-Brennwertkessel
sollte in einem frostfreien, belüftbaren
Raum installiert werden. Die Aufstellung in Räumen mit starkem
Staubanfall, wie z.B. in Trockenräumen, ist nicht zulässig. Insbe-
sondere bei raumluftabhängigem Betrieb darf er nicht in Räumen
aufgestellt werden, in denen Lösungsmittel, chlorhaltige Reini-
gungsmittel, Farben, Klebstoffe usw. gelagert werden. Verduns-
tungen dieser Stoffe können zu Korrosion des Kessels führen.
Für Kesselschäden, die auf diese Ursachen zurückzuführen sind,
entfällt die Gewährleistung.
Wird die Feuerstätte in einem Raum aufgestellt, in dem sich stän-
dig Personen aufhalten, so muss eine konzentrische Zuluft-/Ab-
gasanlage eingesetzt werden.
Technische Informationen
Händigen Sie die Technische Information dem Anlagenbetreiber
aus. Sie sollte im Kessel deponiert werden. Unterrichten Sie den
Anlagenbetreiber über die Handhabung und Wirkungsweise des
Gerätes und seiner Sicherheitseinrichtungen. Beachten Sie bitte
auch die weiteren Technischen Informationen der Heizungsanlage.
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schafer-heiztechnik-domotherm-dt-24-k

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  • hallo meine schäfer therme interdomo domdtherm hat ständig die fehlermeldung 7. und 3.!
    lässt sich durch reset nur bedingt wieder starten.mal für paar stunden.was ist das für eine meldung und wie kann man sie beheben. Eingereicht am 23-12-2019 10:58

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