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MOUNTAINBIKE UND MOUNTAINBIKE-PEDELEC | ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2017ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2017 | MOUNTAINBIKE UND MOUNTAINBIKE-PEDELEC
b ca
(4) Fahrräder müssen mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbun-
denen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgel-
bem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuch-
tet und mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1
cd ausgerüstet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung
entfallen.
SACHMÄNGELHAFTUNG UND GARANTIE
Ihr SCOTT-Bike wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom SCOTT-
Fachhändler vollständig endmontiert übergeben.
Während der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haben Sie vollen Anspruch auf
die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel
auftreten, ist Ihr SCOTT-Fachhändler der Ansprechpartner.
Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwen-
dig, dass Sie den Kaufbeleg, den SCOTT-Fahrradpass, das SCOTT-Übergabe-
protokoll und die Inspektionsnachweise vorlegen. Bewahren Sie diese deshalb
sorgfältig auf.
Für eine lange Lebensdauer und Haltbarkeit Ihres SCOTT-Bikes dürfen Sie es
nur gemäß seinem Einsatzzweck (siehe Kapitel „Bestimmungsgeße Nutzung
Ihres SCOTT-Bikes“ und im SCOTT-Fahrradpass) benutzen. Beachten Sie die zu-
lässigen Gewichtsangaben, die im SCOTT-Fahrradpass angegeben sind. Weiter-
hin müssen die Montagevorschriften der Hersteller (vor allem Drehmomente bei
Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
Beachten Sie die in diesem Handbuch und in den weiteren beiliegenden An-
leitungen ggf. aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten (siehe Kapitel „SCOTT-
Service- und Wartungszeitplan“) bzw. den unter Umständen nötigen Austausch
sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker, Bremsen usw.
GEFAHR!
G
Beachten Sie, dass Zuber die Eigenschaften des SCOTT-Bikes stark be-
einflussen kann. Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind oder Fragen haben,
wenden Sie sich an Ihren SCOTT-Fachndler.
HINWEIS!
I
Diese Regelung betrifft nur Staaten, die die EU-Vorlage ratifiziert haben,
z.B. die Bundesrepublik Deutschland. Erkundigen Sie sich nach den Rege-
lungen in Ihrem Land.
IN ÖSTERREICH
Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Fahrradver-
ordnung (Stand: März 2014). Allgemeines:
§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss – sofern sich aus den
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt – ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen (a), mit
denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s
2
bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird,
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen,
3. mit weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien,
die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm
2
; die Rückstrahler dürfen mit dem
Scheinwerfer (b) verbunden sein,
4. mit roten, nach hinten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien,
die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm
2
; die Rückstrahler dürfen mit dem
Scheinwerfer verbunden sein,
5. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige
Einrichtungen ersetzt werden,
6. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß (c) oder
gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit nach beiden Seiten wirken-
den Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der
ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von min-
destens 20 cm
2
,
7. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede
weitere Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung
und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
(2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahr-
bahn muss die Bremsverzögerung - unbeschadet des Abs. 1 Z 1 - einen Wert
erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.
(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben werden,
gilt Abs. 4 mit der Maßgabe, dass die dort genannte Wirkung ab einer Ge-
schwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muss.
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Scott MTB - 2016 Bedienungsanleitung - Englisch - 87 seiten


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