664144
74
Zoom out
Zoom in
Vorherige Seite
1/81
Nächste Seite
DEUTSCHDEUTSCH
147 |
| 146
TREKKING UND TREKKING-PEDELEC | ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2017ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2017 | TREKKING UND TREKKING-PEDELEC
Beleuchtung, Rückstrahler
Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist (Art. 41 SVG; Art. 30
und 39 VRV626), mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten
rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein (a). Diese Lichter müssen
nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht
oder abnehmbar sein. Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.
An Fahrrädern müssen mindestens ein nach vorn und ein nach hinten gerichte-
ter Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 fest angebracht
sein. Die Rückstrahler müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m im Scheine
eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Die Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von
mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale
und dergleichen.
Warnvorrichtung
Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leergewicht ohne Führer oder
Führerin von höchstens 11 kg, müssen eine gut hörbare Glocke (b) aufweisen;
andere Warnvorrichtungen sind untersagt.
IN DEUTSCHLAND
Die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt die Brems- und
Beleuchtungsanlage fest und schreibt eine hell tönende Glocke vor. Daber hi-
naus ist jeder Fahrradfahrer verpflichtet, sein Fahrrad in einem verkehrssicheren
und fahrchtigen Zustand zu halten. Das heißt im Einzelnen:
Bremsanlage
Ein Fahrrad muss mindestens zwei unabhängig voneinander funktionierende
Bremsen aufweisen, eine am Vorder- und eine am Hinterrad. Die Art ist nicht
verbindlich geregelt, es gibt Felgen-, Trommel- und Scheibenbremsen (c).
Lichtanlage
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein amtliches Prüfzei-
chen haben. Erkennbar ist dies an einer Schlangenlinie mit dem Buchstaben K
und einer Prüfnummer (d). Nur amtlich geprüfte Beleuchtungseinrichtungen
dürfen im Straßenverkehr eingesetzt werden.
Der § 67 StVZO schreibt folgende Beleuchtungseinrichtungen vor:
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen mit einer Lichtmaschine (e), deren
Nennleistung mindestens drei Watt und deren Nennspannung sechs Volt
beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von sechs Volt (Batte-
rie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespender als
Energiequelle ausgerüstet sein.
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschaltbar sein.
- Eine Rückleuchte für rotes Licht muss in einer Höhe von mindestens 25 cm
über der Fahrbahnoberfläche angebracht werden.
- Die Mitte des Lichtkegels des vorderen Scheinwerfers darf höchstens 10 m
vor dem Fahrrad auf die Fahrbahn treffen.
- Die Beleuchtungseinrichtungen müssen fest angebracht sein.
Über diese Lichtquellen hinaus müssen an jedem Fahrrad folgende
Reflektoren fest montiert sein:
- Vorne ein möglichst großflächiger weißer Strahler, der mit dem Scheinwerfer
kombiniert sein kann.
- Hinten mindestens zwei rote Rückstrahler, davon ein Großflächenckstrah-
ler mit Z-Markierung. Die Rückleuchte darf mit einem der Strahler kombiniert
sein.
- Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro Laufrad, die gesichert angebracht
sein müssen.
- Wahlweise dürfen auch weiße reflektierende Ringe über den gesamten
Laufradumfang in den Speichen, an den Seitenwänden der Bereifung oder
an den Felgen verwendet werden.
- Je zwei gelbe Pedalstrahler pro Pedal, die nach vorne und hinten gerichtet
sind.
Ergänzend dürfen Sie eine Stand- bzw. Akku-/Batteriebeleuchtung (f) montie-
ren. Sie muss ebenfalls die Prüfzeichen haben.
Neuregelung der Fahrrad-Sicherheitsvorschriften
Der § 67 der StVZO wird in absehbarer Zeit gndert. Verfolgen Sie die Tages-
presse oder fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler, ab wann die neuen Bestim-
mungen gültig werden. Änderungen betreffen z.B. den Anhängerbetrieb.
b ca e fd
74

Brauchen Sie Hilfe? Stellen Sie Ihre Frage.

Forenregeln

Missbrauch melden von Frage und/oder Antwort

Libble nimmt den Missbrauch seiner Dienste sehr ernst. Wir setzen uns dafür ein, derartige Missbrauchsfälle gemäß den Gesetzen Ihres Heimatlandes zu behandeln. Wenn Sie eine Meldung übermitteln, überprüfen wir Ihre Informationen und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Wir melden uns nur dann wieder bei Ihnen, wenn wir weitere Einzelheiten wissen müssen oder weitere Informationen für Sie haben.

Art des Missbrauchs:

Zum Beispiel antisemitische Inhalte, rassistische Inhalte oder Material, das zu einer Gewalttat führen könnte.

Beispielsweise eine Kreditkartennummer, persönliche Identifikationsnummer oder unveröffentlichte Privatadresse. Beachten Sie, dass E-Mail-Adressen und der vollständige Name nicht als private Informationen angesehen werden.

Forenregeln

Um zu sinnvolle Fragen zu kommen halten Sie sich bitte an folgende Spielregeln:

Neu registrieren

Registrieren auf E - Mails für Scott Trekking - 2017 wenn:


Sie erhalten eine E-Mail, um sich für eine oder beide Optionen anzumelden.


Andere Handbücher von Scott Trekking - 2017

Scott Trekking - 2017 Bedienungsanleitung - Englisch - 80 seiten

Scott Trekking - 2017 Bedienungsanleitung - Französisch - 80 seiten


Das Handbuch wird per E-Mail gesendet. Überprüfen Sie ihre E-Mail.

Wenn Sie innerhalb von 15 Minuten keine E-Mail mit dem Handbuch erhalten haben, kann es sein, dass Sie eine falsche E-Mail-Adresse eingegeben haben oder dass Ihr ISP eine maximale Größe eingestellt hat, um E-Mails zu erhalten, die kleiner als die Größe des Handbuchs sind.

Ihre Frage wurde zu diesem Forum hinzugefügt

Möchten Sie eine E-Mail erhalten, wenn neue Antworten und Fragen veröffentlicht werden? Geben Sie bitte Ihre Email-Adresse ein.



Info