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Airbag-System32
Kontrollleuchte für Airbag- und Gurtstraffer-System
Die Kontrollleuchte überwacht das Airbag- und Gurtstraffer-
System.
Die Kontrollleuchte überwacht alle im Fahrzeug eingebauten Airbags und
Gurtstraffer einschließlich Steuergeräte und Kabelverbindungen.
Überwachung des Airbag- und Gurtstraffer-Systems
Die Funktionsbereitschaft des Airbag- und Gurtstraffer-Systems wird dauernd
elektronisch überwacht. Nach jedem Einschalten derndung leuchtet die
Kontrollleuchte für ca. 4 Sekunden auf (Selbstdiagnose) und am Display*
des Kombiinstruments erscheint die Meldung AIRBAG / GURTSTRAFFER.
Das System muss überprüft werden, wenn die Kontrollleuchte :
beim Einschalten der Zündung nicht aufleuchtet;
nach dem Einschalten der Zündung nicht nach etwa 4 Sekunden erlischt;
nach dem Einschalten der Zündung erlischt und wieder aufleuchtet;
während der Fahrt aufleuchtet oder blinkt.
Im Falle einer Störung leuchtet die Kontrollleuchte dauerhaft. Außerdem
erscheint in Abhängigkeit der Störung eine entsprechende Fehlermeldung für
ca. 10 Sekunden im Display des Kombiinstrumentes und ein kurzes akusti-
sches Signal ertönt. Dies sollten Sie zum Anlass nehmen, das System von
einem Fachbetrieb umgehend überprüfen zu lassen.
Bei Abschaltung einer der Airbags durch eine Fachwerkstatt blinkt die
Kontrollleuchte nach Durchführung der Prüfung einige Sekunden länger auf
und erlischt dann, wenn keine Störung vorliegt.
ACHTUNG!
Liegt eine Störung vor, kann das Airbag- und Gurtstraffer-System seine
Schutzfunktion nicht richtig erfüllen.
Wenn eine Störung vorliegt, sollte das System umgehend von einem
Fachbetrieb überprüft werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass die
Airbags und auch die Gurtstraffer bei einem Unfall nicht aktiviert bzw. nicht
einwandfrei ausgelöst werden.
Reparatur, Pflege und Entsorgung der Airbags
Teile des Airbag-Systems sind an verschiedenen Stellen in Ihrem Fahrzeug
eingebaut. Wenn Sie Arbeiten am Airbag-System sowie einen Aus- und
Einbau von Systemteilen wegen anderer Reparaturarbeiten ausführen,
können Teile des Airbag-Systems beschädigt werden. Dies kann zur Folge
haben, dass die Airbags im Falle eines Unfalles nicht richtig oder gar nicht
auslösen.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs oder von Einzelteilen des Airbag-Systems
sind unbedingt die dafür geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Die
Fachbetriebe und die Altfahrzeug-Entsorgungsbetriebe kennen diese Sicher-
heitsvorschriften.
ACHTUNG!
Eine unsachgemäße Behandlung und selbst durchgeführte Reparaturen
erhöhen das Risiko von schweren oder tödlichen Verletzungen, weil
dadurch die Airbags nicht oder unerwartet auslösen können.
Die Polsterplatte des Lenkrades und die geschäumte Oberfläche des
Airbagmoduls in der Instrumententafel auf der Beifahrerseite dürfen weder
beklebt noch überzogen oder anderweitig bearbeitet werden.
Es dürfen keine Gegenstände, wie z.B. Becherhalter, Telefonhalte-
rungen, auf den Abdeckungen der Airbagmodule befestigt werden.
ACHTUNG! Fortsetzung
Freetrack_DE.book Seite 32 Donnerstag, 10. September 2009 9:28 09
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