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6.3 Sprache
Diese Vereinbarung kann in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Im Falle eines Konflikts ist die englische Version maßgebend
und regelnd.
7. Beabsichtigter Drittbegünstigter
(a) Wenn eine natürliche Person ein neues Produkt als Geschenk von jemandem erhält, der ursprünglich das Produkt gekau hat, und
diese Person nicht Teil des Vertrags ist, wird sie dennoch als beabsichtigter Drittbegünstigter dieses Vertrags betrachtet. (b) Wenn (i)
eine natürliche Person zur Familie oder zum Haushalt des Käufers des Produkts gehört, (ii) davon ausgegangen werden kann, dass
diese Person das Produkt verwenden, verbrauchen oder davon betroffen sein wird, und (iii) diese Person nicht Vertragspartei ist, gilt
sie dennoch als beabsichtigter Drittbegünstigter dieses Vertrags.
8. Verjährungsfrist
Die Parteien sind sich einig, dass sämtliche Streitigkeiten, Unstimmigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung, der
beschränkten Garantie, dem Verkauf, dem Zustand oder der Leistung des Produkts ergeben, unabhängig von der Rechtsgrundlage
wie Vertrag, unerlaubte Handlung, Betrug, irreführende Angaben oder andere Rechtstheorien nach Gesetz oder Billigkeit,
einschließlich jedoch nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Tod, Verletzung oder Sachschäden, innerhalb eines Jahres nach
Entstehung des Anspruchs geltend gemacht werden müssen.
9. Trennbarkeit
Wenn eine Bestimmung, Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Gerichtsbarkeit ungültig, rechtswidrig oder
undurchsetzbar ist, hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keinen Einfluss auf eine andere Bestimmung,
Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung oder macht diese Bestimmung, Klausel oder Bestimmung in einer anderen
Gerichtsbarkeit ungültig oder undurchsetzbar. Nach Feststellung, dass eine Bestimmung, Klausel oder Regelung ungültig,
rechtswidrig oder undurchsetzbar ist, verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen
scheitern, kann das Schiedsgericht diese Vereinbarung so ändern, dass sie der ursprünglichen Absicht der Parteien so nahe wie
möglich kommt, damit die hierin betrachteten Transaktionen so weit wie möglich durchgeführt werden können.
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