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Siemens AG 2003, E:\Auftrag\Siemens\MobilePhones\A62 Artemi
s V2\de\Artemis_Maintenance.fm
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Garantieurkunde
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VAR Language: de; VAR issue date: 041111
Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird,
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-
len des Vorsatzes oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Deutschland
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthal-
ten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher be-
ruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst er-
brachte Leistungen (z. B. Installation, Konfigu-
ration, Softwaredownloads). Handbücher und
ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von der Garantie
ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zu-
rückgeliefert werden, gehen in das Eigentum
von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Siemens Aktiengesellschaft, Schlaven-
horst 88, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Siemens haftet nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwin-
gend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh-
baren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkthaf-
tungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an unseren Online-Support im Internet
(www.siemens.com/
mobilephonescustomercare) oder an den
Siemens-Telefonservice. Die Rufnummer entneh-
men Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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