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Den Schlüsselbart vollständig herausklappen » . Beim KESSY-Schlüssel den
Notschlüssel herausnehmen.
Den Schlüssel in den Schlitz im Schlüsselschalter vorsichtig bis zum Anschlag
einschieben.
Mit dem Schlüssel den Schlitz des Schlüsselschalters vorsichtig in die Positi-
on  drehen.
Den Schlüssel aus dem Schlitz im Schlüsselschalter herausziehen » .
Die Beifahrertür schließen.
Prüfen, ob nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte 
leuchtet.
Einschalten
Die Zündung ausschalten.
Die Beifahrertür öffnen.
Den Schlüsselbart vollständig herausklappen » . Beim KESSY-Schlüssel den
Notschlüssel herausnehmen.
Den Schlüssel in den Schlitz im Schlüsselschalter vorsichtig bis zum Anschlag
einschieben.
Mit dem Schlüssel den Schlitz des Schlüsselschalters vorsichtig in die Positi-
on

drehen.
Den Schlüssel aus dem Schlitz im Schlüsselschalter herausziehen » .
Die Beifahrertür schließen.
Prüfen, ob nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte

leuchtet.
ACHTUNG
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, ob der Airbag ab- oder eingeschaltet
ist.
Den Airbag nur bei ausgeschalteter Zündung abschalten! Ansonsten kann
ein Fehler im System für die Airbagabschaltung verursacht werden.
Wenn die Kontrollleuchten   blinken, dann wird der Beifahrer-
Frontairbag beim Unfall nicht ausgelöst! Das Airbag-System unverzüglich
von einem Fachbetrieb überprüfen lassen.
VORSICHT
Ein nicht ausreichend herausgeklappter Schlüsselbart kann den Schlüsselschal-
ter beschädigen!
Sichere Beförderung von Kindern
Kindersitz
Einleitung zum Thema
Um die Verletzungsgefahr bei einem Unfall zu verringern, ist die Beförderung
von Kindern ausschließlich in Kindersitzen zulässig!
Für den Einbau und die Benutzung des Kindersitzes sind die Hinweise in dieser
Betriebsanleitung sowie in der Anleitung des Kindersitzherstellers zu beachten.
Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen, Kinder immer auf den Rücksitzen zu
befördern. Kinder auf dem Beifahrersitz nur in Ausnahmefällen befördern.
Es sind Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 der Europäischen Wirtschafts-
kommission zu verwenden.
Die Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 sind mit einem nicht ablösbaren
Prüfzeichen gekennzeichnet: großes E im Kreis, darunter die Prüfnummer.
ACHTUNG
Auf keinen Fall dürfen Kinder - auch keine Babys! - auf dem Schoß mitge-
nommen werden.
Beim Verlassen des Fahrzeugs die Kinder nicht unbeaufsichtigt im Fahr-
zeug zurücklassen. Die Kinder wären im Notfall möglicherweise nicht in der
Lage, das Fahrzeug selbstständig zu verlassen oder sich selbst zu helfen. Bei
sehr hohen oder sehr niedrigen Temperaturen besteht Lebensgefahr!
Das Kind muss über die gesamte Fahrzeit im Fahrzeug gesichert sein! An-
sonsten würde dieses im Falle eines Unfalls durch das Fahrzeug geschleu-
dert und könnte sich und andere Mitfahrer dadurch lebensgefährlich verlet-
zen.
Wenn Kinder sich während der Fahrt nach vorn lehnen oder eine falsche
Sitzposition einnehmen, setzen sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöh-
ten Verletzungsrisiko aus. Das gilt besonders für Kinder, die auf dem Bei-
fahrersitz befördert werden - wenn das Airbag-System auslöst, können die-
se schwer verletzt oder getötet werden!
Es sind unbedingt die Angaben des Kindersitzherstellers zum richtigen
Gurtbandverlauf zu beachten. Falsch angelegte Sicherheitsgurte können
selbst bei leichten Unfällen zu Verletzungen führen.
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Sicherheit
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