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Anweisungen für den Benutzer
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9. GEFRIEREN VON LEBENSMITTELN
Für die richtige Aufbewahrung und das richtige Gefrieren der Lebensmittel wird empfohlen, Obst und
Gemüse in Portionen von höchstens 1 kg zu verpacken, sowie Fleisch und Fisch bis zu max. 2 kg.
Kleinere Lebensmittelpackungen gefrieren schneller und ermöglichen dadurch eine bessere
Beibehaltung der Nährwerteigenschaften und des Geschmacks auch nach dem Auftauen und der
Zubereitung. Verwenden Sie zum Einfrieren nur die entsprechenden Beutel, Aluminium- oder
Polyethylenfolie für Lebensmittel sowie Behälter. Verwenden Sie keine Papier- oder Zellophanbeutel, die
nicht lebensmittelecht sind, bzw. Beutel zum Einkaufen oder Einfrieren, die bereits verwendet wurden.
Verpacken Sie die Lebensmittel hermetisch und versuchen Sie, die Luft vollständig abzulassen. Sollten
Beutel verwendet werden, müssen diese mit den zugehörigen Gummiringen und mit Kunststoff
überzogenen Drähten verschlossen werden. Kühlen Sie warme Lebensmittel immer vor dem Einführen
in den Kühl-Gefrierschrank auf Raumtemperatur ab und vermeiden Sie, dass bereits gefrorene
Lebensmittel mit zu gefrierenden, frischen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Geben Sie auf den
Verpackungen immer das Gefrierdatum, die Menge sowie das Produkt an und prüfen Sie, ob die
Lebensmittel frisch und unversehrt sind. Die maximale Menge frischer Lebensmittel, die im Zeitraum von
24 Stunden eingefroren werden kann, ist auf dem Kennschild angegeben. Überschreiten Sie die
angegebene Menge nicht: dies hat einen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Kühl-
Gefrierschrank und die Konservierung der bereits darin befindlichen, gefrorenen Lebensmittel.
Die Lebensmittel müssen frisch, reif und von bester Qualität sein. Frisches Obst und Gemüse muss
soweit möglich, sofort nach der Ernte gefroren werden, damit die Nährstoffe, die Struktur, die
Konsistenz, die Farbe und der Geschmack erhalten bleiben.
Es ist vorzuziehen, Fleisch und Wild vor dem Einfrieren ausreichend lange abhängen zu lassen.
Verbrauchen Sie vollkommen oder teilweise aufgetaute Lebensmittel unverzüglich. Frieren Sie sie nicht
erneut ein, ausgenommen das aufgetaute Lebensmittel wird zur Zubereitung eines Fertiggerichtes
verwendet. Nach dem Garen kann das aufgetaute Lebensmittel erneut gefroren werden.
Gefrieren Sie keine teilweise aufgetauten Lebensmittel erneut, sondern verbrauchen Sie sie innerhalb
von 24 Stunden.
Verringern Sie Temperaturschwankungen auf ein Minimum.
Beachten Sie strengsten die von dem Hersteller angegebenen Verfallsdaten der Lebensmittel, die auf
der Verpackung des Produktes findet.
Das Gefrierbereich verfügt über ein Fach für die Schnellkühlung (Abb. 7 Pos. 12). Die zum Einfrieren
vorbereiteten frischen Lebensmittel sollten auf einer oder mehreren Ebenen im Schnellkühlfach
angeordnet werden. Nach 24 Stunden müssen die gefrorenen Produkte aus dem Schnellkühlfach
herausgenommen und in die Aufbewahrungsschubläden verlegt werden (Abb. 7 Pos. 13).
Einen Abstand von nicht weniger als 3 cm zwischen den verschiedenen, einzufrierenden Lebensmitteln
und der oberen Ablage lassen.
Keine Getränke mit Kohlensäurezusätzen einfrieren.
Keine flüssigen Lebensmittel in Glasbehältern oder Flaschen einfrieren.
9.1 Aufbewahrung von tiefgefrorenen Lebensmitteln
Achten Sie beim Kauf der tiefgefrorenen Lebensmittel immer darauf, dass die Verpackung nicht
beschädigt ist, das Haltbarkeitsdatum des Produktes nicht überschritten wurde und das Thermometer
des Kühl-Gefrierschrank, in dem sie sich zum Verkauf befinden, keine Temperatur von mehr als –18°C
anzeigt. Beachten Sie außerdem die Angaben zu Temperatur, Haltbarkeitsdauer und Verbrauchsweise,
die vom Hersteller gemacht werden. Außerdem wird empfohlen, die erworbenen Lebensmittel mit
entsprechenden Thermobehältern beim Transport zu schützen, um ein Auftauen auszuschließen. Ein
Anstieg der Temperatur kann die Haltbarkeitsdauer verringern und ihre Qualität beeinträchtigen.
Kaufen Sie keine tiefgefrorenen Produkte, die stark von Reif bedeckt sind: sie könnten bereits aufgetaut
worden sein.
Wichtig
Beachten Sie für die Monate der Haltbarkeit frischer, tiefgefrorener Lebensmittel die
nachfolgende Tabelle. Alle angegebenen Leistungen beziehen sich auf den Betrieb des
Produktes ohne eutektische Elemente.
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