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DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN – GARANTIEN DER
HANDELSÜBLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, GELTEN NUR FÜR DIE DAUER
DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE. SONY ERICSSON
UND
DIE LIZENZGEBER SIND, SOWEIT EIN
HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESETZLICH ZULÄSSIG IST,
IN KEINEM FALL ERSATZPFLICHTIG FÜR NEBEN- ODER
FOLGESCHÄDEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH
– OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN – ENTGANGENE
GEWINNE ODER WIRTSCHAFTLICHE NACHTEILE.
In einigen Ländern/Staaten ist der Ausschluss bzw. die
Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden bzw. die
Beschränkung der Dauer impliziter Garantien nicht zulässig.
In
diesem Fall gelten die vorstehenden Beschränkungen
und
Ausschlüsse nicht für Sie.
Die Garantie beschränkt weder die Verbraucherrechte im Rahmen
der anwendbaren Gesetze, noch die Verbraucherrechte,
die
sich aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Händler ergeben.
* EUROPÄISCHE UNION (EU)
Haben Sie das Produkt in der EU erworben, können Sie die oben
beschriebenen Garantiearbeiten im Garantiezeitraum in jedem
EU-Land in Anspruch nehmen, in dem das identische Produkt von
einem Sony Ericsson Vertragshändler vertrieben wird. Erfragen Sie
beim lokalen Sony Ericsson Call Center, ob dieses Produkt in dem
EU-Land vertrieben wird, in dem Sie sich befinden. Beachten Sie,
dass bestimmte Wartungsarbeiten nur in dem Land des
ursprünglichen Erwerbs vorgenommen werden können, da sich
interne oder externe Komponenten bei den verschiedenen Modellen
unterscheiden können, die in unterschiedlichen EU-Ländern
vertrieben werden. Unter Umständen ist es nicht möglich, Produkte
mit gesperrter SIM-Karte zu reparieren.
** In einigen Ländern/Regionen müssen gegebenenfalls weitere
Daten zur Verfügung gestellt werden. Ist das der Fall, befinden
sich
entsprechende Hinweise auf dem Kaufbeleg.
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