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Die Eingabehilfe T9™ ist lizenziert unter einer oder mehreren der folgenden
Patentnummern: US-Patentnummern 5.818.437, 5.953.541, 5.187.480, 5.945.928
und 6.011.554; kanadische Patentnummer 1.331.057; GB-Patentnummer 2238414B;
Hongkong-Standardpatentnummer HK0940329; Singapur-Patentnummer 51383;
Euro-Patentnummer 0 842 463(96927260.8) DE/DK, FI, FR, IT, NL, PT, ES, SE, GB;
weitere Patente sind weltweit angemeldet.
Java und alle mit Java in Zusammenhang stehenden Marken und Logos sind Marken
oder eingetragene Marken von Sun Microsystems, Inc., in den USA und in anderen Ländern.
Endbenutzer-Lizenzvertrag für Sun™ Java™ J2ME™.
1. Rechtsbeschränkungen: Die Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz für Sun.
Die Rechte an allen Kopien verbleiben im Eigentum von Sun sowie deren Lizenzgebern.
Der Kunde darf die Software nicht ändern, dekompilieren, disassemblieren,
entschlüsseln, extrahieren oder anderen Methoden des so genannten „Reverse
Engineering“ unterziehen. Die Software darf weder ganz noch teilweise verleast,
übertragen oder unterlizenziert werden.
2. Exportrichtlinien: Die Software unterliegt (einschließlich der technischen Daten)
US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen wie dem U.S. Export Administration Act
und den zugehörigen Richtlinien. Außerdem sind gegebenenfalls Import- oder
Exportrichtlinien anderer Länder zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich
zur
Einhaltung aller Richtlinien und erkennt an, dass der Bezug der erforderlichen
Lizenzen zum Exportieren, Re-Exportieren oder Importieren der Software in seiner
Verantwortung liegt. Die Software darf nicht heruntergeladen oder anderweitig exportiert
bzw. re-exportiert werden (i) in die Länder oder von Einwohnern der Länder Kuba,
Irak, Iran, Nordkorea, Libyen, Sudan, Syrien (diese Liste wird gelegentlich überarbeitet)
sowie Länder, über die die USA ein Embargo verhängt haben, oder (ii) an juristische
oder natürliche Personen auf der Liste Specially Designated Nations des U.S. Treasury
Department oder der Table of Denial Orders des U.S. Commerce Department.