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im Falle eines Konflikt anzuwenden wären,
weshalb letzteres Übereinkommen ausdrücklich
ausgeschlossen wird. Jeglicher aus dieser
LIZENZ entstehende Rechtsstreit unterliegt
der ausschließlichen Zuständigkeit des Tokyo
District Court und die Parteien willigen hiermit
in die Zuständigkeit und den Gerichtsstand
vor diesem Gericht ein. DIE PARTEIEN
VERZICHTEN HIERMIT HINSICHTLICH
JEGLICHER IN BEZUG AUF DIESE LIZENZ
ENTSTEHENDEN PROBLEME AUF EIN
SCHWURGERICHTSVERFAHREN. EINIGE
GERICHTSBARKEITEN GESTATTEN
DEN AUSSCHLUSS DES RECHTES AUF
SCHWURGERICHTSVERFAHREN NICHT, IN
EINEM SOLCHEN FALL KÖNNTE ES SEIN,
DASS OBIGER AUSSCHLUSS NICHT FÜR SIE
GILT.
VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Klauseln und Bedingungen bilden die
vollständige Vereinbarung zwischen SONY und
Ihnen, was das diesbezügliche Hauptthema
betrifft, und ersetzen in ihrer Gesamtheit jegliche
zuvor getroffenen schriftlichen oder mündlichen
Vereinbarungen in Bezug auf das Hauptthema
zwischen uns.
REGIERUNGS-ENDVERBRAUCHER
Falls die SOFTWARE von oder im Auftrag der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
oder einer sonstigen Gesellschaft erworben wird,
die Rechte anstrebt oder anwendet, die denen
ähnlich sind, die gewöhnlich von der Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika eingefordert
werden, ist eine solche SOFTWARE eine
„Handelsware“ laut der Definition im CFR 48
(„FAR“ - Rat für auswärtige Beziehungen) 2.101,
und im Einklang mit dieser LIZENZ lizenziert.
Eine solche gelieferte oder bereitgestellte
SOFTWARE ist mit dem „Gebrauchshinweis“ zu
kennzeichnen und zu versehen, der von SONY
und/oder seinen Konzerngesellschaften festgelegt
wurde und im Einklang mit diesem Hinweis zu
behandeln:
Urheberrechts- und
Markenzeicheninformationen
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©2009 ZENRIN CO., LTD.
©Her Majesty the Queen in Right of Canada;
©Queen’s Printer for Ontario; ©Canada Post
Corporation; GeoBase®; ©Department of Natural
Resources Canada; ©United States Postal Service
®2007; USPS®; ZIP+4®