D 18
• Fehlerhafter Auf-/Einbau des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
6.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der gesetz-
lichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieversprechen hat,
werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben, die
nachweislich auf einen Materialfehler oder auf einen Herstellerfehler beru-
hen und die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens eingehalten
sind.
Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder das
Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang. Dieses
Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht weitergehenden Schadens-
ersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausgeschlossen ist.
6.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen,
sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes, verlängert
sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
6.8 ERSATZTEILE
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller her-
gestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile verwendet werden.
6.9 HAFTUNG
Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache in einem
mangelhaft gelieferten Gerät der Firma Spartherm Feuerungstechnik GmbH
haben, werden ausgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieses Garan-
tieversprechens. Davon ausgenommen sind gesetzliche Gewährleistungsan-
sprüche, wenn diese im Einzelfall bestehen sollten.
6.10 SCHLUSSBEMERKUNG
Über diese Garantiebedingungen und Garantiezusagen hinaus steht Ihnen
der Fachhändler/Vertragspartner gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Es
wird ausdrücklich empfohlen, ebios-fire Produkte regelmäßig durch einen
Ofensetzer überprüfen zu lassen.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.