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Garntieverängerung und
b) Vorlage des Original Kaufbeleges über den Erwerb des von der Garantie-
zusage umfassten Spartherm-Produktes und
c) durch schriftliche Fehleranzeige/ Vorlage des Produktes sowie des
Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb
der Garantiezeit aufgetreten ist, gegenüber der Firma Spartherm.
Dieser Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage des Kaufbeleges
geführt werden.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte
Installation und Wartung gem. Betriebsanleitung und den anerkannten
Regeln der Technik, z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisier-
ten Fachbetrieb sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die
Verwendung der Spartherm Produkte gemäß den technischen Anleitungen
und Pflegeanweisungen der Firma Spartherm.
Werden Ersatzteile verwandt, so dürfen ausschließlich die von Spartherm
hergestellten oder von dieser empfohlenen Teile verwendet werden.
7.6 DIE GÜLTIGKEIT DER GARANTIE ENDET BEI:
Einbau, Wartung, Reparatur und Pflege der Produkte durch nicht fach-
kundige Personen, Produktschäden, die durch den Verkäufer, Installateur
oder dritte Personen verursacht worden sind, Schäden die auf normale
Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind., - bei
fahrlässiger Schadensverursachung wird ein Mitverschulden einvernehm-
lich angerechnet-,. bei unsachgemäßer Installation oder Inbetriebnahme,
bei mangelnder oder fehlerhafter Wartung, bei Produkten, die nicht ihren
vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden. Bei
Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere aber
nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden,
Verwendung von Ersatzteilen, die nicht von der Firma Spartherm herge-
stellt oder von dieser empfohlen worden sind.
7.7 LEISTUNGEN IM GARANTIEFALL
Der Firma Spartherm steht es frei, das fehlerhafte Produkt instand zu set-
zen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Erstverbraucher/dem Händler
den Kaufpreis zu erstatten, wobei die Instandsetzung Vorrang hat. Regelfall
ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einver-
ständnis seitens der Firma Spartherm durch einen Fachhandwerker vor Ort
instand setzen / austauschen lässt. In diesem Fall deckt die Garantie die
kostenlose Lieferung der notwendigen Teile. Sofern sich die Firma Spar-
therm per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung etc. selbst
durchzuführen, so trägt die Firma Spartherm die hierdurch entstehenden
Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige
Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produktes. Der Ver-
braucher hat das Produkt zugänglich zu machen.
Bei Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt
gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betrof-
fene Produkt zum Zeitpunkt der Mängelanzeige/Fehleranzeige nicht mehr
hergestellt wird, ist Spartherm berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.
Transport bzw. Versand zu und von Spartherm bzw. zu dem jeweiligen
Händler, jeder Ausbau oder jede Wieder-installation des Produktes oder
jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigen Einver-ständ-
nis durch die Firma Spartherm vorgenommen werden. Stimmt die Firma
Spartherm der berechtigten Maßnahme zu, trägt Firma Spartherm die bei
Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten.
Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt
erweist, sind die bei Versand und Transport des Produktes entstehenden
Kosten durch den Verbraucher/Händler selbst zu tragen. Zusätzlich hat der
Verbraucher die Kosten einschließlich etwaiger Arbeitskosten zu tragen,
die bei der Untersuchung des Produktes entstehen sowie die Kosten des
Ausbaus und der Wiederinstallation des Produktes, sofern derartige Kosten
anfallen. Sofern der Verbraucher nach Information über das nicht Eingrei-
fen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung
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