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3. ERSTINBETRIEBNAHME
Wärmeerzeugungsanlagen dürfen nur von Fachunternehmen erstellt und
montiert werden. Die Erstinbetriebnahme darf nur durch einen Sachkundi-
gen des Montageunternehmens erfolgen. Es ist dem Eigentümer / Betreiber
der Anlage eine Bescheinigung zu übergeben, in der der ordnungsgemäße
Einbau und die richtige Einstellung / Funktion aller Regel- und Sicherheits-
komponenten bestätigt wird.
Die Erstinbetriebnahme darf nur erfolgen, nachdem alle notwendigen
Komponenten angeschlossen, alle notwendigen Sicherheitseinrich-
tungen integriert und funktionstüchtig sind. Bevor der Kaminofen/
Brennzelle in Betrieb genommen wird, muss dieser heizungsseitig
(Heizungsnetz) und wasserseitig (Thermische Ablaufsicherung;
Sicherheitswärmetauscher) gefüllt und entlüftet sein. Kontrollie-
ren Sie nach dem Befüllvorgang alle hydraulischen Anschlüsse auf
Dichtigkeit. Der Betrieb ohne wasserseitigen Anschluss führt zu
irreparablen Schäden und zieht den Verlust jeglicher Gewährleis-
tungsansprüche nach sich!
Die Ersten vier Abbrände sind mit jeweils max. 2,0kg/Stunde tro-
ckenem und dünnem Holz (max. 25cm Umfang) durch zuführen. Hier-
durch werden die Brennzelle, die Schamotte und die Vermiculite langsam
temperiert und so die Feuchtigkeiten aus ggf. Lagerung, Transport etc.
langsam abgegeben. Sollte dies nicht erfolgen, ist die Verschmutzung des
Scheibenzwischenbereiches, sowie das reißen der Schamotte möglich.
Achtung: Unterhalb der Brennzelle kann bis zu 0,5 Liter Kondensat austre-
ten! Hierbei handelt es sich um keine Undichtigkeit!
Der Betreiber ist in die Bedienung, Funktionsweise und Wartung der Gesamt-
anlage einschließlich aller Zusatzkomponenten ausführlich einzuweisen.
Des Weiteren sind die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines sicheren
Betriebes der Anlage dem Betreiber mitzuteilen. Die durchgeführte Ein-
weisung ist im Inbetriebnahmeprotokoll zu dokumentieren! Diese
Montage- und Betriebsanleitung sollte unbedingt aufbewahrt und in der
Nähe des H2O-Brennzelle an einem leicht erreichbaren Platz abgelegt
werden. Weitere Hinweise zur allgemeinen Bedienung der Brennzelle H2O,
sind der beiliegenden Betriebsanleitung für Spartherm Kamineinsätze zu
entnehmen.
Die H2O-Brennzellen/Heizungsanlagen sind vor der Befeuerung zu füllen und
zu entlüften. Dabei ist der Heizungsanlagendruck zu überprüfen (~1,5bar).
Das Entlüften ist nach der Inbetriebnahme täglich auszuführen. Sobald
keine Luft mehr anfällt kann der Intervall verlängert werden.
Die Heizungsanlage und der Kaminofen/die Brennzelle müssen mit aufberei-
teten Wasser gem. VDI 2035 Blatt 1 gefüllt werden.
4. BETRIEB
Für den Betrieb beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Betriebsanlei-
tung für unsere Brennzellen. Die Hinweise in dieser Montage- und Betriebs-
anleitung beziehen sich auf den speziellen Betrieb einer Brennzelle mit
integriertem Wasserwärmetauschers.
Die Feuerraumtür muss bei mehrfachbelegten Abgasanlagen selbst-
schließend sein. Die Tür darf nur zum Nachlegen von Brennholz oder
im erkalteten Zustand zum Reinigen geöffnet werden. Eine Manipulation
der Schließeinrichtung ist nicht statthaft. Sofern eine einfachbelegte
Abgasanlage vorhanden ist, muss die Feuerraumtür nicht selbstständig
schließen! Die Feuerraumtüren müssen jedoch während des Abbrandes
immer geschlossen sein!
ACHTUNG: Der beiliegende Hitzeschutzhandschuh dient ausschließ-
lich als Hitzeschutz zum Betätigen des Bediengriffes und der kalten
Hand. Der Handschuh ist nicht feuerfest!
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