Garantieansprüche werden nur angenommen, wenn ein gültiger Kaufnachweis erbracht wird.
Horizon behält sich das Recht vor, diese Garantiebestimmungen ohne Ankündigung zu ändern
oder modizieren und widerruft dann bestehende Garantiebestimmungen.
(b) Horizon übernimmt keine Garantie für die Verkaufbarkeit des Produktes, die Fähigkeiten
und die Fitness des Verbrauchers für einen bestimmten Einsatzzweck des Produktes. Der
Käufer allein ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob das Produkt seinen Fähigkeiten und dem
vorgesehenen Einsatzzweck entspricht.
(c) Ansprüche des Käufers ¬ Es liegt ausschließlich im Ermessen von Horizon, ob das Produkt,
bei dem ein Garantiefall festgestellt wurde, repariert oder ausgetauscht wird. Dies sind die
exklusiven Ansprüche des Käufers, wenn ein Defekt festgestellt wird.
Horizon behält sich vor, alle eingesetzten Komponenten zu prüfen, die in den Garantiefall
einbezogen werden können. Die Entscheidung zur Reparatur oder zum Austausch liegt nur bei
Horizon. Die Garantie schließt kosmetische Defekte oder Defekte, hervorgerufen durch höhere
Gewalt, falsche Behandlung des Produktes, falscher Einsatz des Produktes, kommerziellen
Einsatz oder Modikationen irgendwelcher Art aus.
Die Garantie schließt Schäden, die durch falschen Einbau, falsche Handhabung, Unfälle, Betrieb,
Service oder Reparaturversuche, die nicht von Horizon ausgeführt wurden aus.