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Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. Entsorgen Sie die
Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und
Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.
Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe
von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Nutzen Sie dafür die offiziellen Rücknahmestellen wie etwa die
Sammelstellen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.
Unabhängig davon weisen wir auf Folgendes hin:
Altbatterien enthalten Schadstoffe, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt
oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen,
Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Abfalltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll
entsorgen dürfen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Elektroaltgeräte gemäß den
geltenden gesetzlichen Vorschriften, einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.
Das dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen
Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Nach dem ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektrogeräten nach § 17 Abs. 2 ElektroG in Verbindung
mit § 17 Abs. 1 ElektroG verpflichtet, bestimmte Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich
zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über die DR Deutsche Recycling
Service GmbH/take-e-way GmbH nach. Daneben können Sie Elektroaltgeräte an den Sammelstellen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur
Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung von Altgeräten, dadurch dass sie Ihre
Altgeräte einer getrennten Erfassung in den richtigen Sammelgruppen zuführen.
Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten sind Sie als
Endnutzer vor der Abgabe selbst verantwortlich.
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