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12.6. Mitnahme von Kindern
Die Mitnahme von Kindern ist nur mit speziellen Sitzen oder Kinder-
anhängern möglich bzw. erlaubt. Für das Anbringen eines Kindersitzes
benötigen Sie den racktime-Kindersitzadapter. Er ist geeignet für alle
racktime Systemträger mit einer Gesamtbreite von 120 mm und kann
mit maximal 12 kg belastet werden. Ein Sitz kann an mehreren Rädern
befestigt werden, wenn diese jeweils mit einem racktime-Kindersitzad-
apter ausgestattet sind.
Erwerben Sie ausschließlich DIN / GS- geprüfte Kindersitze. Wichtig ist,
dass das Kind im Sitz angeschnallt wird und die Füße in speziellen Haltern
untergebracht sind. Decken Sie die Federn Ihres Sattels (falls vorhanden)
ab, damit das Kind seine Finger nicht einklemmen kann. Setzen Sie dem
mit fahrenden Kind immer einen Helm auf und schnallen Sie es an!
Kindersitze beeinflussen die Fahreigenschaften des Rades stark. Das Ge-
wicht des Sitzes und des Kindes machen die Fahrt verhältnismäßig labil,
das Rad neigt zum Schlingern. Üben Sie das Aufsteigen und das Fahren!
Besonders kritisch ist der Moment, wenn das Kind in den Kindersitz ge-
setzt wird, denn dann ist die Gefahr, dass das Rad umkippt, am größten.
Vorteilhaft ist deshalb die Montage einer Parkstütze mit zwei Beinen,
auf denen das Rad besser steht.
Beladen Sie den racktime-Systemträger nie schwerer, als es die zulässi-
ge Maximallast erlaubt. Überschreiten Sie keines falls die vom Hersteller
angegebene zulässige Gesamtbelastung des Rades (Beachten Sie dazu
den Fahrradpass und das Übergabe protokoll sowie die Anleitung des
Systemträgerherstellers auf der STEVENS-CD-ROM).
Verhältnismäßig neu sind spezielle Kinderanhänger, die hinter dem
Rad hergezogen werden. Üblicherweise können bis zu zwei Kinder un-
tergebracht werden. Die Kinder können im Hänger spielen, ohne dass
Spielsachen herausfallen. Einige Versionen bieten die Möglichkeit, ein
Sonnen- oder Regenschutzdach anzubringen.
Die Anhänger verändern hauptsächlich das Bremsverhalten, nicht aber
die restlichen Fahreigenschaften des Rades. Ein Nachteil liegt in der
Breite des Kinderanhängers, der das Rad seitlich deutlich überragt.
Zudem sind die Anhänger flach, so dass sie übersehen werden können.
Sichern Sie den Anhänger deshalb mit einem an einer längeren Stange ange-
brachten farbigen Wimpel und üben Sie das Fahren mit dem Gespann zunächst
ohne „Besatzung“. Mit einem Rückspiegel können der Hänger und die Insassen
während der Fahrt beobachtet werden.
Der Anhänger sollte zusätzlich mit allen Reflektoren ausgerüstet sein,
die auch am Fahrrad verlangt werden. Beleuchten Sie die Rückseite des
Hängers bei Nachtfahrten mit mindestens einer Batterie- oder Akku-
leuchte. Diese Beleuchtungseinrichtungen sind in der in Kürze in Kraft
tretenden StVZO-Neuregelung vorgeschrieben.
Setzen Sie dem Kind immer einen passenden Helm auf. Ein Anhänger ist
nur ein unvollkommener Schutz bei einem Unfall.
Wissenswertes rund ums Rad
Achtung:
Kindersitze sind nur für die
Montage an dafür geeigneten
Modellen vor gesehen. Der
Montierende muss beachten,
dass die Funktion von Brems-
und Schaltzügen durch die
Mon tage nicht beeinträchtigt
wird. Die Mon tage von
Kindersitzen an der Sattel-
stütze ist nicht zulässig.
Gefahr:
Schnallen Sie das Kind immer
an, denn unkontrollierte
Bewegungen im Innern eines
Anhängers könnten diesen
sonst zum Kippen bringen.
Hinweis:
Kinder dürfen nur auf spe-
ziellen Sitzen, die auch die
Füße sicher unterbringen,
mitgenommen werden. Das
Kind darf höchstens 7 Jahre,
der Fahrer muss mindestens
16 Jahre alt sein.
Hinweis: Beachten Sie die zulässige Anhängelast Ihres
Rades. Nicht alle Räder sind für Anhänger freige-
geben (siehe hierzu das Kapitel „Vor der ersten Fahrt“).
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