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Vor der ersten Fahrt
1. Ihr STEVENS Pedelec ist für ein maximales Gesamtgewicht von 140 kg
bzw. 120 kg für E-Cyclocross- und E-Gravelräder und 180 kg für Räder
der Kategorie E-Plus ausgelegt. Fahrer, Gepäck, eventuell Anhängelast und
STEVENS Pedelec werden hier zusammengerechnet.
2. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, gibt es gesetzliche Anforderun-
gen. Diese variieren von Land zu Land, weshalb STEVENS Pedelecs nicht zwin-
gend vollständig ausgestattet sind. Fragen Sie Ihren STEVENS Fachhändler nach
den Gesetzen und Verordnungen in Ihrem Land bzw. dort, wo Sie das STEVENS
Pedelec benutzen wollen. Lassen Sie Ihr STEVENS Pedelec entsprechend aus-
statten, bevor Sie es im Straßenverkehr benutzen.
3. Der Akku Ihres STEVENS Pedelec muss vor dem ersten Gebrauch aufgeladen
werden. Sind Sie mit Handhabung und Einbau des Akkus vertraut? Prüfen Sie
vor der ersten Fahrt, ob der Akku richtig eingebaut, hörbar eingerastet und abge-
schlossen bzw. verriegelt ist.
1 bbH – bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
2 Gemäß der seit 2017 geltenden EU-Verordnung 168/2013, BMVI und ADFC. Verfolgen Sie die Presse. Die Anforderungen sind im
Wandel. Gehen Sie bei der Sicherheit kein Risiko ein!
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Derzeit wird an der europäischen Norm gearbeitet. Empfohlen wird ein spezieller S-Pedelec-Helm nach dem niederländischen Standard
NTA 8776. Beachten Sie die Tagespresse, ggf. müssen Sie in absehbarer Zeit einen entsprechenden Helm erwerben und tragen.
4 Dies ist eine Empfehlung des Deutschen Verkehrgerichtstags.
5 Diese gesetzliche Freigabe kann und wird bei vielen Radmodellen eingeschränkt. Beachten Sie den Fahrradpass. Stand 08/2019
Übersicht Pedelecs und S-Pedelecs – rechtliche Bestimmungen in Deutschland
Einbahnstraßen, die für Radfahrer freigegeben sind, dürfen nicht entgegen der
Fahrtrichtung benutzt werden. Wege, die für Kraftfahrzeuge, Krafträder und
Mofas gesperrt sind, dürfen Sie mit Ihrem STEVENS S-Pedelec ebenfalls nicht
benutzen. Sie dürfen mit Ihrem STEVENS S-Pedelec nur auf öffentlichen Straßen
fahren sowie auf Privatgelände, sofern der Eigentümer dies genehmigt hat.
Auf schnellen Pedelecs ist das Tragen eines Helmes in Deutschland und der
Schweiz vorgeschrieben. Es genügt derzeit noch ein geeigneter Radhelm, emp-
fohlen wird jedoch ein spezieller S-Pedelec-Helm nach dem niederländischen
Standard NTA 8776. Lesen Sie auch das Kapitel „Besonderheiten beim Fahren
mit dem schnellen STEVENS Pedelec (S-Pedelec)“ durch.
Die schnellen STEVENS Pedelecs (S-Pedelec) sind zum ausschließlichen Ein-
satz auf Wegen und Straßen mit glatter Oberfläche konstruiert. Benutzen Sie
ausschließlich Routen, die für S-Pedelecs / E-Bikes freigegeben sind. Für den
Einsatz im Gelände sind typische STEVENS S-Pedelecs in der Regel nicht geeig-
net. Der Einsatz von STEVENS S-Pedelecs im Gelände kann zu Stürzen mit nicht
vorhersehbaren Folgen führen.
Hinweis:
Weitere Informationen
zum bestimmungsge-
mäßen Gebrauch Ihres
Pedelecs sowie zum
maximal zulässigen
Gesamtgewicht (Fahrer,
Gepäck, eventuell An-
hängelast und Pedelec
zusammengerechnet)
finden Sie in der BOSCH-,
FAZUA- bzw. SHIMANO
STePS-Systemanleitung
auf der beiliegenden CD-
ROM und im Kapitel „Vor
der ersten Fahrt“.
Achtung:
Sollte Ihr STEVENS
S-Pedelec nicht wie ein
typisches City- oder
Trekkingrad (siehe Um-
schlagseite) aussehen,
lesen Sie die Kapitel
„Bestimmungsgemäßer
Gebrauch“ und „Vor der
ersten Fahrt“.
Gefahr:
Unterlassen Sie an Ihrem STEVENS S-Pedelec Veränderungen oder Manipulationen
(„Tuning“) jeglicher Art. Unfallgefahr! Veränderungen und Manipulationen führen
dazu, dass sowohl die Garantie als auch der Versicherungsschutz erlöschen und Ihr
STEVENS S-Pedelec nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bzw. im Geltungsbe-
reich der StVZO genutzt werden darf.
Pedelec (auch mit Schiebehilfe) S-Pedelec (L1e-B)
Tretunterstützung bis max. km/h 25 km/h
bbH1 ohne Tretunterstützung 6 km/h
45 km/h
bbH2
Helmpflicht empfohlen ja (geeigneter Fahrradhelm)3
Rückspiegel nein ja
Führerschein bzw.
Mofaprüfbescheinigung
nein Führerschein Kl. AM
Betriebserlaubnis oder
EU-Typgenehmigung
nein ja
Versicherungs kennzeichen nein ja
(beleuchtet)
Radwegenutzung erlaubt
innerorts: ja
außerorts: ja
innerorts: nein
außerorts: nein
Fahrzeugklasse Fahrrad Kleinkraftrad
45 km/h mit Treten
20 km/h mit Treten
Altersgrenze nein, empfohlen ab 14 Jahre416 Jahre
Kindersitz erlaubt5erlaubt5
Kinderanhänger erlaubt5verboten
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