780433
12
Zoom out
Zoom in
Vorherige Seite
1/91
Nächste Seite
11
2.2. In Österreich
Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. 146.
Verordnung Fahrradverordnung.
Allgemeines: §1 (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss
– sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt
– ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen,
mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung
von 4 m/sec2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h er-
reicht wird;
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;
3. mit einem hell leuchtendem, mit den Fahrrad fest verbundenen
Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hell-
gelbem, ruhenden Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd
beleuchtet;
4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens
1 cd;
5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler darf mit
dem Scheinwerfer verbunden sein;
6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer Licht-
eintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler darf mit dem
Rücklicht verbunden sein;
7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleich-
wertige Einrichtungen ersetzt werden;
8. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß
oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit mindestens zwei
nach beiden Seiten wirkenden Rückstrahlern mit einer Lichteintritts-
fläche von mindestens 20 cm2 oder mit anderen rückstrahlenden Ein-
richtungen, die in der Wirkung den zuvor genannten entsprechen.
(4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z.3
und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden.
Rennfahrräder: § 4 (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden
technischen Merkmalen:
Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
• Rennlenker;
äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm;
äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z. 2 bis 8 genannte Aus-
rüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dür-
fen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
Gesetzliche Anforderungen
12

Brauchen Sie Hilfe? Stellen Sie Ihre Frage.

Forenregeln

Missbrauch melden von Frage und/oder Antwort

Libble nimmt den Missbrauch seiner Dienste sehr ernst. Wir setzen uns dafür ein, derartige Missbrauchsfälle gemäß den Gesetzen Ihres Heimatlandes zu behandeln. Wenn Sie eine Meldung übermitteln, überprüfen wir Ihre Informationen und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Wir melden uns nur dann wieder bei Ihnen, wenn wir weitere Einzelheiten wissen müssen oder weitere Informationen für Sie haben.

Art des Missbrauchs:

Zum Beispiel antisemitische Inhalte, rassistische Inhalte oder Material, das zu einer Gewalttat führen könnte.

Beispielsweise eine Kreditkartennummer, persönliche Identifikationsnummer oder unveröffentlichte Privatadresse. Beachten Sie, dass E-Mail-Adressen und der vollständige Name nicht als private Informationen angesehen werden.

Forenregeln

Um zu sinnvolle Fragen zu kommen halten Sie sich bitte an folgende Spielregeln:

Neu registrieren

Registrieren auf E - Mails für Stevens MTB 2014 wenn:


Sie erhalten eine E-Mail, um sich für eine oder beide Optionen anzumelden.


Andere Handbücher von Stevens MTB 2014

Stevens MTB 2014 Bedienungsanleitung - Englisch - 89 seiten


Das Handbuch wird per E-Mail gesendet. Überprüfen Sie ihre E-Mail.

Wenn Sie innerhalb von 15 Minuten keine E-Mail mit dem Handbuch erhalten haben, kann es sein, dass Sie eine falsche E-Mail-Adresse eingegeben haben oder dass Ihr ISP eine maximale Größe eingestellt hat, um E-Mails zu erhalten, die kleiner als die Größe des Handbuchs sind.

Ihre Frage wurde zu diesem Forum hinzugefügt

Möchten Sie eine E-Mail erhalten, wenn neue Antworten und Fragen veröffentlicht werden? Geben Sie bitte Ihre Email-Adresse ein.



Info