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ENTSORGUNG
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten
• Wenn Sie das Elektrogerät nicht mehr verwenden wollen, geben
Sie das bei einer öffentlichen Sammelstelle für die Elektroaltgeräte
kostenlos ab.
• Elektroaltgeräte dürfen in keinem Fall in die Restabfalltonnen
gegeben werden (siehe Symbol).
Weitere Entsorgungshinweise
• Geben Sie das Elektroaltgerät so zurück, dass seine spätere
Wiederverwendung oder Verwertung nicht beeinträchtigt wird.
Batterien müssen vorher entfernt und die Zerstörung von
Behältern, die Flüssigkeiten enthalten, vermieden werden.
• Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll! Jeder
Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus bei
einer Sammelstelle seiner Gemeinde, seines Stadtteils oder im
Handel abzugeben.
• Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten. Bei falschem
Umgang oder Beschädigung des Gerätes können diese bei der
späteren Verwertung des Gerätes zu Gesundheitsschäden oder
Gewässer- und Bodenverunreinigungen führen.
Batterie Entsorgungshinweise
• Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher sind Sie
gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben.
Sie können lhre alten Batterien unentgeltlich in den Verkaufsstellen
oder bei den öffentlichen Sammelstellen in lhrer Gemeinde abgeben.
• Batterien enthalten Schadstoffe, welche bei einer unsachgemäßen
Entsorgung die Umwelt belasten und die menschliche Gesundheit
beeinträchtigen können.
SERVICE / GARANTIE
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Kaufdatum. Für den Nachweis
des Kaufdatums bitte unbedingt den Kaufbeleg aufbewahren.
Sie deckt Defekte und Fehlfunktionen, die innerhalb der Garantiezeit bei normaler
Nutzung auftreten.
Im Garantiefall entstehen Ihnen für die Durchführung der Reparatur keine Kosten.
Die Garantie erlischt bei Beschädigung, Veränderungen oder zweckwidriger
Verwendung des Geräts, sofern diese außerhalb des Verantwortungsbereichs des
Garantiegebers liegen. Das gilt insbesondere in folgenden Fällen: