In Ländern außerhalb der europäischen Union, Islands, Norwegens, der Schweiz oder
der Türkei können Sie, entsprechend Ihrer Vereinbarung, gegen die Entrichtung einer
Servicegebühr und einer Ausgleichszahlung für mögliche bei Suunto oder dem auto-
risierten Suunto-Servicezentrum angefallene Transportkosten auch außerhalb des
Landes, in dem Sie das Produkt erworben haben, Garantieleistungen erhalten.
Ersatzteile werden Ihnen in diesem Fall kostenlos zur Verfügung gestellt.
Gewährleistungszeit
Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum. Das Produkt
kann aus mehreren verschiedenen Teilen bestehen, für die jeweils eine unterschied-
liche Gewährleistungszeit besteht (im Folgenden „Gewährleistungszeit“ genannt). Die
verschiedenen Gewährleistungszeiten betragen:
a. zwei (2) Jahre für Tauchcomputer;
b. ein (1) Jahr für Verschleißteile und Zubehör, einschließlich (aber nicht beschränkt
auf) Akkus, Ladegeräte, Docking-Stationen, Armbänder, Kabel und Schläuche
(unabhängig davon, ob im Paket mit dem Tauchcomputer oder einzeln verkauft).
Im gesetzlich zulässigen Rahmen wird die Gewährleistungszeit nicht verlängert,
erneuert oder sonst wie durch Weiterveräußerung, durch von Suunto autorisierte
Reparaturen oder durch Produktaustausch beeinflusst. Für innerhalb der Gewährleis-
tungszeit reparierte oder ausgetauschte Teile gilt die restliche Gewährleistungszeit
oder eine Gewährleistungszeit von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Reparatur
oder des Austauschs, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht:
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