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11. GEWÄHRLEISTUNG
HINWEIS! Die Garantievereinbarungen sind in verschiedenen Ländern unterschied-
lich.
Aqualung Deutschland als exklusiver Vertrieb der Suunto-Tauchcomputer für
Deutschland, Österreich und die Schweiz behandelt Garantieansprüche für über den
Aqualung-Fachhandel bezogene Suunto-Tauchcomputer wie folgt:
Es gilt der Original-Kaufbeleg als Garantieurkunde. Auf diesem müssen folgende An-
gaben enthalten sein:
• Gerätebezeichnung und Seriennummer (falls vorhanden)
• Kaufdatum und Kaufpreis
• Name und Anschrift des Kunden
• Unterschrift des Kunden
• Stempel und Unterschrift des Fachhändlers
Im Garantiefall – also in der Regel bei Vorliegen eines Werksfehlers – können Ih-
re Garantieansprüche nur bei einem autorisierten Aqualung-Fachhändler geltend ge-
macht und nur von einem Aqualung-Fachhändler abgewickelt werden.
Ferner möchten wir Ihnen empfehlen, bis zum Ablauf der Garantiefrist auch Wartungs-
oder Reparaturarbeiten nach Möglichkeit bei einem autorisierten Aqualung-Fach-
händler durchführen zu lassen, denn wie unter Punkt 3. unserer Garantiebedingungen
sind wir unter Umständen berechtigt, die Erfüllung etwaiger Garantieansprüche zu
verweigern, wenn nicht Wartungs- und Reparaturarbeiten entsprechend den techni-
schen Anforderungen, Vorgaben und Vorschriften des Herstellers vorgenommen wor-
den sind.