Das am 13. Februar 2003 in Kraft getretene, und in der Bundesrepublik
Deutschland am 18. August 2005 umgesetzte europäische Gesetz zur
Vermeidung von Elektro- und Elektronikmüll bedeutet eine erhebliche
Änderung in der Behandlung von elektrischen Geräten am Ende ihres
Lebenszyklus.
Der vorrangige Grund für dieses Gesetz liegt in der Vermeidung von
Elektro- und Elektronikschrott. Dazu gehört das Unterstützen von
weiterer Verwendung, Wiederaufbereitung oder anderer Formen der
Weiterverwendung solchen Mülls, um Abfall zu reduzieren.
Das Logo (
) für dieses Gesetz auf dem Gerät oder der Verpackung
zeigt, dass dieses Produkt nicht durch den Haushaltsmüll entsorgt
werden darf. Sie sind dafür verantwortlich, dass jeder Elektro- oder
Elektronikmüll über die entsprechenden Stellen, z. B. den Werkstoffhof,
entsorgt wird. Getrenntes Sammeln und korrektes Aufbereiten Ihres
Elektro- und Elektronikmülls hilft die natürlichen Ressourcen zu erhalten.
Mehr noch, das korrekte Entsorgen von Elektro- und Elektronikmüll
schützt das menschliche Leben und die Umwelt. Um mehr Informationen
über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikmüll zu erhalten, wenden
Sie sich bitte an die lokalen Stelle wie Rathaus, Müllabfuhrdienste, das
Geschäft, bei dem Sie das Gerät gekauft haben oder den Hersteller des
Gerätes.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz