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Recycling / Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das am 13. Februar 2003 in Kraft getretene und in der Bundesrepublik Deutschland am 18. August
2005 umgesetzte europäische Gesetz zur Vermeidung von Elektro- und Elektronikmüll (ElektroG)
bedeutet eine erhebliche Änderung in der Behandlung von elektrischen Geräten am Ende ihres
Lebenszyklus.
Der vorrangige Grund für dieses Gesetz liegt in der Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott.
Hat Ihr T-Mobile G1 ausgedient, bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres
kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof). Das nebenstehende
Symbol bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist.
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten
gesetzlich gehalten, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfaller-
fassung zuzuführen. Helfen Sie bitte mit und leisten Sie einen Beitrag zum
Umweltschutz, indem Sie das Altgerät nicht in den Hausmüll geben.
Die Deutsche Telekom AG ist bei der Stiftung elektroaltgeräte-register unter WEEE-Reg.-Nr. DE 60
800 328 registriert
Um mehr Informationen über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikmüll zu erhalten, wenden
Sie sich bitte an die lokalen Stellen wie Rathaus, Müllabfuhrdienste, das Geschäft, bei dem Sie das
Gerät gekauft haben oder den Hersteller des Gerätes.
Beschränkung gefährlicher Stoffe
Dieses Produkt ist in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 2002/95/EG und deren Anhänge und
dem Beschluss des Rates der EG zur Beschränkung der Nutzung von gefährlichen Stoffen in elek-
trischen und elektronischen Geräten.
Recycling-Information gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
In gutem Zustand zurückgegebene, wieder aufbereitete Telefone können in Entwicklungsländern
weiter Verwendung finden.
Recycling senkt die Umweltverschmutzung, die mit der Entsorgung von Telefonen in Verbindung
steht.
Internet:
http://www.t-mobile.at
http://www.t-mobile.de
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