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geladenen Akku Ihres Pedelecs nur dann
mitführen, wenn Sie in Dämmerung oder
Dunkelheit fahren. Das ist vorgeschrieben,
um nötigenfalls mit Licht fahren zu können.
In Österreich gilt ein elektrisch angetriebenes
Fahrrad, das aus eigener Kraft eine maximale Ge-
schwindigkeit von 25 km/h erreicht und von einem
Motor mit max. 600 W angetrieben wird, als Fahr-
rad und unterliegt den Ausrüstungsbestimmungen
der Fahrradverordnung. Wie mit normalen (nur
muskelbetriebenen) Fahrrädern gelten beim Len-
ken eines solchen die einschlägigen StVO-Be-
stimmungen, unter anderem die Radwegbenüt-
zungspicht mit einspurigen Fahrrädern.
Leicht-Motorfahrräder (bis 25 km/h, bis
0,5 kw) dürfen ab 14 Jahren mit einem Führeraus-
weis Klasse M bewegt werden, ab 16 Jahre ohne
Führerausweis. Es besteht keine Helmpicht.
Motorfahrräder (bis 1000 W, bis 45 km/h) dürfen
ab 14 Jahren mit Führerausweis Klasse M betrie-
ben werden und benötigen einen Fahrzeugaus-
weis, Nummernschild und nach Norm EN 10782
geprüften Fahrradhelm.
Motorfahrräder bauartbedingt schneller als
20 km/h oder E-Bike über 45km/h: Mofahelm
Die Benutzung von Radwegen ist obligatorisch.
Gilt: „Verbot für Motorfahrräder“ ist die Durchfahrt
für Leicht-Motorfahrräder gestattet, Motorfahrrä-
der dürfen diese Strecke nur mit abgeschaltetem
Motor befahren.
Ein Kinderanhänger darf gezogen werden.
Hinweise zu Elektrik und Elektronik
Ihrem Pedelec ist die entsprechen-
de Bedienungsanleitung des Kom-
ponentenherstellers zum verbauten
Antrieb beigelegt. Informationen über Be-
dienung, Wartung und Pege sowie techni-
sche Daten nden Sie in dieser Anleitung
sowie auf den Websites des jeweiligen
Komponentenherstellers im Internet.
Die elektrische Anlage Ihres Pede-
lecs ist sehr leistungsfähig. Für ei-
nen korrekten und gefahrlosen Be-
trieb ist es notwendig, dass sie regelmäßig
vom Fachhändler gewartet wird. Entneh-
men Sie den Akku unverzüglich, wenn Sie
Beschädigungen an der elektrischen Anlage
erkennen oder gar, z.B. nach einem Sturz
oder Unfall, stromführende Teile offen lie-
gen. Wenden Sie sich für die Reparatur,
aber auch wenn Sie eine Frage oder Proble-
me haben bzw. einen Defekt feststellen, im-
mer an Ihren Fachhändler. Fehlende Fach-
kenntnis kann zu schweren Unfällen und
Verletzungen führen!
Stellen sie vor Arbeiten jeglicher Art
an Ihrem Pedelec / E-Bike die elek-
trische Anlage aus und entnehmen
Sie den Akku.
Wenn Sie den Akku Ihres Pedelecs
verschicken, müssen Sie besonde-
re Auagen beachten. Informieren
Sie sich beim Hersteller oder Fachhändler
über die für Sie geltenden Vorschriften.
Wenn Sie Ihr Pedelec im Auto transportie-
ren, müssen Sie den Akku abnehmen und
getrennt transportieren.
Ladevorgang
Bei einigen Modellen
können Sie den Akku
laden, während er im
Pedelec montiert ist. Le-
sen Sie hierzu die beilie-
gende Betriebsanleitung
des Komponentenher-
stellers.
Ladegerät
Verwenden Sie nur das originale oder vom
Hersteller freigegebene Ladegerät.
Verwenden Sie das Ladegerät nur in trocke-
nen Räumen und decken Sie es im Betrieb
nicht ab. Ansonsten besteht die Gefahr eines
Kurzschlusses bzw. Brandgefahr.
Wenn Sie das Ladegerät reinigen, ziehen Sie
vorher immer den Stecker aus der Steckdose.
Beachten Sie die Hinweise auf dem Ladegerät
bevor Sie anfangen, den Akku aufzuladen.
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