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Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie" angesprochen. Andere Handlungen als
Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in
ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und
die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn
erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen ent-
sprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die
sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz
zukommen lassen. Sie dürfen für den physikalischen Vorgang des Zugänglichmachens einer Kopie
eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das
Programm anbieten. §2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter
den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle
im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden: Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum
jeder Änderung hinweist. Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Kommandos einliest,
müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält
sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten),
und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß
der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme:
Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben). Diese
Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes
nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige
Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben.
Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser
Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausge-
dehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor. Somit ist es nicht
die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für
Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die
Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem
Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuüben. Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf
dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem
Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere
Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Paragraph 2) als Objectcode
oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben
- vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen: Liefern Sie das
Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für
den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder: Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens
drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare
Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die durch das
physikalische Zugänglichmachen des Quelltextes anfallen -, wobe
i der Quelltext unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weiterge-
geben wird.
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