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Anhang
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikations-
endgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von
dem Fachhändler zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kauf-
bestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht auto-
risierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der
Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren
Akkumulatoren.