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entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von
Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Behebt eine Servicestelle der Deutschen Telekom AG anerkannte gewährleistungspflich-
tige Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und Versandkosten für den
billigsten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu
Lasten der Deutschen Telekom AG.
Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft, gilt
folgende Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fachhänd-
ler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes
eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nach-
erfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduk-
tes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufprei-
ses verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Fach-
händler zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der Nach-
weis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung
(Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte
Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung,
Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von
Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
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