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CE-Zeichen
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie:
1999/5/EG Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität. Die Konformität mit der o. a. Richtlinie
wird durch das CE-Zeichen auf dem Gerät bestätigt.
Die Konformitätserklärung kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
Deutsche Telekom AG
Geschäftsbereich Endgeräte
CE-Testlab Steinfurt
Sonnenschein 38
48565 Steinfurt
Das Gerät enthält wiederaufladbare Batterien (Akkus, Akkumulatoren), die zu seinem
Betrieb oder für bestimmte Funktionen notwendig sind.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem nebenstehenden Symbol gekenn-
zeichnet. Es weist darauf hin, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Die Batterieverordnung vom 27. März 1998 verpflichtet die
Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe aller verbrauchter Batterien. Helfen Sie
mit und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz, indem Sie Batterien nicht in
den Hausmüll geben.
Die Deutsche Telekom nimmt verbrauchte Gerätebatterien in haushaltsüblichen Mengen
in ihren T-Punkten kostenfrei zurück und kümmert sich um die umweltgerechte
Entsorgung bzw. das Recycling der Materialien.
Sollte kein T-Punkt in Ihrer Nähe sein, können Sie die verbrauchten Batterien auch zu
kommunalen Entsorgern (z. B. Betterietonne oder Wertstoffhof) bringen. Diese Stellen
sind ebenfalls zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
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Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft, gilt fol-
gende Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der
Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes
eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von
dem Fachhändler zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte
Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung,
Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von
Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Konformitätserklärung
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Rücknahme und Recycling von Batterien und Akkus
===================================
NI-CD
NI-MH
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