90
Anhang
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leistet für Material
und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der
Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfül-
lung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausge-
tauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises ver-
langen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertre-
ten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch
höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung,
ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederauflad-
baren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie
sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kun-
dendienstes von T-Com wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60
Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz von T-Com. Erfahrene Techniker beraten Sie und
stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.