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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Speedport 200 erworben wurde (T-Com oder
Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikati-
onsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfül-
lung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder
die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile
gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minde-
rung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und,
sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzutei-
len. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ord-
nungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbrin-
gen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewah-
rung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entste-
hen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch
von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wiederaufladbare
Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikations-
endgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die
Hotline 0180 1990 des Technischen Kundendienstes wenden. Der Ver-
bindungspreis beträgt 0,12 € pro angefangene 60 Sekunden bei einem
Anruf aus dem Festnetz von T-Com (Stand April 2006). Erfahrene Techni-
ker beraten Sie und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
Reinigen
Wischen Sie das Speedport 200 von Zeit zu Zeit mit einem Antistatiktuch
ab.
Speed 200 Modem.book Seite 14 Donnerstag, 20. April 2006 3:02 15