Anhang 187
Speedport W 720V / deutsch / A31008-M1074-A151-3-43 / anhang.fm / 30.10.2008
Version 1, 16.04.2007
Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom
oder Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des Telekom-
munikationsendgeräts eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Über-
gabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfül-
lung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung
oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder
Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minde-
rung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadenser-
satz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzu-
teilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbe-
wahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Ver-
brauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wieder
aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunika-
tionsendgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten
an die Hotline 0180 5 1990 der Deutschen Telekom wenden. Der Ver-
bindungspreis beträgt 0,14 EUR je angefangene 60 Sekunden bei
einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.