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27.08.2003 7960_CD-K01.fm
Gerätebezeichnung: T-Fax 7960
In Variablendefinition »Dateiname« zusätzlich noch Gerätebezeichnung eintragen.
Registerleiste
auf der Vorgabeseite anpassen!
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Zustellfristen gelten als gewahrt, wenn das Telefax während der üblichen Bürozeiten beim
Empfänger eingeht.
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Eingehende Telefaxschriftstücke können Qualitätsunterschiede zur Absendervorlage
aufweisen. Immerhin handelt es sich bei der Telefaxübertragung um einen Kopiervorgang.
Nach derzeitiger Rechtsprechung gehen Qualitätsunterschiede zwischen der Vorlage und
dem eingehenden Telefax stets zu Lasten des Absenders. Sorgen Sie deshalb unbedingt für
eine sehr gute Qualität Ihrer Vorlage.
Datenschutz
Wenn Sie Ihr Telefaxgerät gewerblich einsetzen oder so aufstellen, dass außer Ihnen noch andere Per-
sonen Zugang zum Telefaxgerät oder den Telefaxen haben, so sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet,
für die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und Einhaltung des Datenschutzes zu sorgen:
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Weisen Sie alle Personen auf die Verpflichtung zur Wahrung des Fern-
meldegeheimnisses und Einhaltung des Datenschutzes hin, die mit dem Telefaxgerät
umgehen. Dies können Sie zum Beispiel durch einen Aushang direkt am Telefaxgerät
vornehmen.
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Telefaxsendungen kommen möglicherweise offen an (bei nicht aktiviertem
Speicherempfang) - jeder kann also leicht dessen Inhalt zur Kenntnis nehmen.
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Vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass die angewählte Telefaxnummer auch wirklich
für den gewünschten Empfänger gültig ist. Andernfalls kann es sein, dass unter der
angewählten Rufnummer zufällig auch ein Telefaxgerät erreicht wird, welches aber nicht zu
dem gewünschten Empfänger gehört.
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Die Sende-/Empfangsprotokolle unterliegen dem besonderen Schutz des
Fernmeldegeheimnisses, weil hierüber der gesamte Telefaxvorgang nachverfolgt werden
kann. Schützen Sie Ihr Faxgerät vor unberechtigtem Zugriff.
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Prüfen Sie die Empfangsberechtigung des angewählten Telefaxgerätes, wenn Sie
Kenntnis von einer Rufumleitung erhalten. Gegebenenfalls müssen Sie dies vorher
telefonisch mit dem Empfänger abklären.
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Berücksichtigen Sie bei zeitversetzten Telefaxsendungen, dass diese möglicherweise
außerhalb der Bürozeiten beim Empfänger ankommen - und damit von Unbefugten
eingesehen werden können. Dies gilt vor allem bei Telefaxsendungen ins Ausland (andere
Ortszeit!).
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Kündigen Sie die Übermittlung schutzbedürftiger Daten vorher telefonisch an, und
vereinbaren Sie mit dem Empfänger, dass dieser am Telefaxgerät auf den Eingang wartet.
Dieses Verfahren müssen Sie auch anwenden, wenn Sie der Empfänger sind, und Ihnen
vertrauliche Daten per Telefax übermittelt werden. Dies sind zum Beispiel
personenbezogene Mitteilungen, religiöse oder politische Anschauungen sowie
Übermittlungen aufgrund von Arbeitsverhältnissen.
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Teilen Sie dem Empfänger mit, aus wieviel Seiten die Telefaxsendung besteht - und
geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen an. Dies können Sie einfach durch ein
vorangestelltes Deckblatt erledigen.