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2. Sie dürfen Ihre Kopie oder Kopien des Programms oder einen Teil davon
modifizieren und kopieren, somit ein auf das Programm basierendes Erzeugnis
formen, und derartige Modifizierungen und Erzeugnisse gemäß den Klauseln des
obengenannten Absatzes 1 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass Sie auch
alle folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Die modifizierten Dateien müssen von Ihnen mit auffälligen Hinweisen
versehen werden, die besagen, dass Sie die Dateien geändert haben, und die
das Datum der Änderung angeben.
b) Sie müssen das von Ihnen verteilte oder veröffentlichte Erzeugnis, das ganz
oder teilweise vom Programm oder einem Teil davon stammt oder davon
abgeleitet ist, als Ganzes gemäß dieser Lizenz gebührenfrei Drittpersonen in
Lizenz abtreten.
c) Wenn das modifizierte Programm bei Ausführung normalerweise Befehle
interaktiv liest, müssen Sie es während dem gebräuchlichsten
Ausführungsstart für eine derartig interaktive Verwendung veranlassen,
dass es eine Bekanntgabe ausdruckt oder anzeigt, welche einen
sachgemäßen Copyright-Hinweis sowie einen Hinweis enthält, dass es keine
Garantie gibt (oder andernfalls erklären, dass Sie eine Garantie bereitstellen)
und dass Benutzer das Programm gemäß dieser Bedingungen weiter
verteilen dürfen; zudem müssen Sie dem Benutzer erklären, wie eine Kopie
von dieser Lizenz angezeigt wird. (Ausnahme: Wenn das Programm selber
interaktiv ist, aber eine derartige Bekanntgabe normalerweise nicht
ausdruckt, wird von Ihrem auf das Programm basierende Erzeunis nicht
verlangt, eine Bekanntgabe auszudrucken.)
Diese Vorgaben treffen auf das modifizierte Erzeugnis als Ganzes zu. Wenn
identifizierbare Abschnitte des betreffenden Erzeugnisses nicht vom Programm
abgeleitet sind und sinnvoller Weise als unabhängige und separate Erzeugnisse
für sich selber betrachtet werden können, dann treffen diese Lizenz und ihre
Klauseln nicht auf diese betreffenden Abschnitte zu, wenn Sie sie als separate
Erzeugnisse verteilen. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
Ganzen verteilen, welches ein auf das Programm basierendes Erzeugnis ist,
dann muss die Verteilung des Ganzen gemäß den Klauseln dieser Lizenz erfolgen,
deren Zulassungen für andere Lizenznehmer sich auf das Ganze erstrecken und
demnach auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Daher beabsichtigt dieser Absatz nicht, Rechte zu beanspruchen oder Ihre
Anrechte auf Erzeugnisse streitig zu machen, die gänzlich von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr wird beabsichtigt, von dem Recht zur Kontrolle
der Verteilung von abgeleiteten oder gemeinschaftlichen Erzeugnissen, die auf
das Programm basieren, Gebrauch zu machen.
Zusätzlich bringt die bloße Ansammlung eines anderen, nicht auf dem
Programm basierten Erzeugnisses mit dem Programm (oder ein auf dem
Programm basiertes Erzeugniss) auf einem Datenspeicherträger oder einem
Verteilungsträger das andere Erzeugnis nicht in den Gültigkeitsbereich dieser
Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder, gemäß Absatz 2, ein darauf basierendes
Erzeugnis) im Maschinencode oder in ausführbarer Form gemäß den Klauseln
der obiggenannten Absätze 1 und 2 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass
auch einer der folgenden Gegenstände beigefügt wird:
a) Der komplette, entsprechende maschinenlesbare Quellcode, der gemäß den
Klauseln der obiggenannten Absätze 1 und 2 auf einem Speicherdatenträger
verteilt werden muss, der üblicherweise für die Übertragung von Software
verwendet wird; oder