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9. Konformität
Dieses Gerät wurde nach Teil 15 der FCC-Vorschriften geprüft und es wurde bestätigt, dass die Grenzwerte
für ein Digitales Gerät der Klasse B erfüllt wurden. Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen Schutz
vor schädlichen Störquellen bei einer Installation in einer Wohnanlage bieten. Falls dieses Gerät nicht in
Übereinstimmung mit den Anweisungen installiert wird, können Fernseh-, Radio- und Funkgeräte gestört
werden.
Das Betreiben dieses Geräts ist zulässig, wenn die beiden nachfolgend genannten Au agen erfüllt
werden:
(1) Von diesem Gerät dürfen keine schädlichen Störeinstreuungen ausgehen.
(2) Dieses Gerät muss die Einwirkung von Störeinstreuungen zulassen. Dies schließt Störeinstreu-
ungen ein, welche Beeinträchtigungen der Funktionsweise oder Betriebsstörungen verursachen
können.
Bei einer Störung des Radio- und Fernsehempfangs durch dieses Gerät – dies lässt sich am ein-
fachsten durch Ein- und Ausschalten des Gerätes feststellen – sollte der Benutzer versuchen, die
Störung durch folgende Maßnahmen zu beheben:
• DieEmpfangsantenneineineandereRichtungdrehenoderwoandersanbringen.
• DenAbstandzwischendemGerätunddemEmpfängervergrößern.
• NehmenSieRücksprachemitdemHändlerbzw.einemerfahrenenRundfunk-Fernseh-Techniker.
In Übereinstimmung mit den folgenden Europäischen Richtlinien wurde an
diesem Gerät die CE-Kennzeichnung angebracht:
2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie
2004/108/EG EMV-Richtlinie
Die EG-Konformitätserklärung kann, auf der in der Garantiekarte ange-
führten Adresse, angefordert werden.