sachgerecht abzudichten. Es ist strikt untersagt, am Ende des Abzugsrohres ein Netz anzubringen, weil dadurch der Betrieb des
Geräts beeinträchtigt werden könnte.
Sollte der Rauchgaskanal fest eingebaut sein, ist die Anbringung von Inspektionsöffnungen sinnvoll, um ihn - vor allem in den
waagerechten Teilstücken - innen reinigen zu können. Zu diesem Zweck folgen Sie der schematischen Darstellung. Das oben
Gesagte ist unabdingbar, um Asche und unverbrannte Bestandteile entfernen zu können, die sich entlang des Abzugskanals
ablagern können. Das Gerät arbeitet mit Unterdruck in der Brennkammer, während der Rauchabzug zum Kamin einen leichten
Druck aufweist. Demzufolge muss unbedingt sichergestellt sein, dass das Abzugssystem hermetisch dicht ist. Der Rauchgaskanal
muss mit geeigneten Materialien wie zum Beispiel porzellan-emaillierten Stahlrohren ausgeführt werden. Die Verbindungsstücke
sind mit rotem Silikon (der Temperaturen bis 350°C standhält) abzudichten. Der Kanal muss mit wärmedämmendem Material
(Steinwolle, Keramikfasern) verkleidet sein. Alternativ können auch vorgedämmte Rohre benutzt werden. DER RAUCHABZUG
DARF AUSSCHLIESSLICH VOM GERÄT GENUTZT WERDEN. Alle Teilstrecken der Rauchführen müssen sich inspizieren und
entfernen lassen, um sie von innen zu reinigen.
ACHTUNG: Wenn der Rauchkanal nicht ausreichend wärmegedämmt oder zu lang ist, kann sich Kondenswasser
bilden. Eine Kondensatabführung nahe dem Rauchabzug des Gerätes ist vorgeschrieben. Das Gerät darf
ausschließlich an eine einzelne Abgasanlage angeschlossen werden, die nur diesem Gerät dient. Ist der
Wärmeerzeuger mit einem normwidrigen Rauchführungssystem verbunden, besteht die Möglichkeit, dass das
Gerät wegen ständiger Überhitzung rasch Schaden nimmt: In diesem Fall fallen die schadhaften Komponenten
nicht unter die Gewährleistung. BEI EINEM KAMINBRAND IST ANZURATEN, SOFORT DIE FEUERWEHR ZU
RUFEN.