FIKO 70
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6. Garantie
6.1 Allgemeines
THORMA übernimmt für dieses Gerät in Rahmen der Gewährleistungsrichtlinien 2 Jahr Garantie, ausgenommen davon sind Teile,
welche direkt dem Feuer ausgesetzt sind (Verschleißteile). Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung. Als Nachweis ist die
Rechnung vorzulegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß der Besuch des Kundendienstes auch während der Garantiezeit nicht kostenlos erfolgen
kann, wenn das Gerät aufgrund falscher Bedienung nicht ordnungsgemäß arbeitet.
6.2 Gewährleistungsrichtlinien
1. THORMA übernimmt die Garantie für die Dauer eines Jahres ab Lieferung an den Endabnehmer gerechnet für
a) einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Verarbeitung,
b) fachgerechten Zusammenbau,
c) Einhaltung der Nennheizleistung (Watt) nach DIN EN 12815 und des Raumheizvermögens nach DIN 18893 (siehe Geräteschild,
Technische Daten auf dem beigelegten Geräteblatt oder Katalogangaben).
Die Gewährleistungen a) bis c) erstrecken sich auf unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile. Anspruch
auf kostenlosen Ersatz besteht nur für Teile, die Fehler im Werkstoff und in der Werkarbeit aufweisen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
2. THORMA übernimmt keine Garantie für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teile, die verursacht sind durch:
- äußere, chemische oder physikalische Einwirkungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B.
Abschrecken mit Wasser, überkochende Speisen, Kondenswasser, Überhitzung aufgrund ordnungswidriger Bedienung (z.B. offene
Aschentür)), auch Haarrißbildung bei emaillierten Teilen ist kein Qualitätsmangel,
- falsche Größenwahl des Ofens,
- Nichtbeachtung der jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften,
- Fehler bei Aufstellung und Anschluß des Gerätes,
- ungenügenden oder zu starken Schornsteinzug,
- unsachgemäß ausgeführte Instandsetzungsarbeiten oder sonstige, insbesondere nachträgliche Veränderungen an der Feuerstätte
oder Abgasleitung (Ofenrohr und Schornstein),
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe,
- falsche Bedienung; Überlastung der Geräte (siehe Bedienungsanleitung des Herstellers),
- Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausgesetzten Teile aus Eisen oder Schamotte, soweit sie nicht unter die Gewährleistung (1a)
fallen,
- unsachgemäße Behandlung,
- ungenügende Pflege, Verwendung ungeeigneter Putzmittel.
6.3 Beanstandungen
Beanstandungen bitten wir ausschließlich Ihrem Fachhändler vorzubringen. Nennen Sie hierbei unbedingt die Typen- und
Herstellnummer Ihres Herdes. Diese Angaben finden Sie auf dem Typenschild des Gerätes (auf der Rückseite des Gerätes).
7. Hinweis für Ersatzteilbestellungen
Bei Ersatzteilbestellungen bitten wir Sie, die Typen- und Herstellnummer Ihres Herdes vollständig anzugeben. Diese Angaben finden Sie
auf dem Typenschild des Gerätes (auf der Rückseite des Gerätes).
8. Entsorgung der Verpackung
Die Verpackung ihres Herdes ist weitgehend umweltneutral. Das Holz der Verpackung ist nicht oberflächenbehandelt und kann
zerkleinert verheizt werden. Karton, Stahlbänder und Folien (Polypropylen PP) können problemlos der kommunalen Reststoffverwertung
zugeführt werde
Wichtiger Hinweis:
Im Falle, das der Herd die Füße nicht eingebaut hat (in solchem Falle finden Sie die Füße eingepackt in Aschekasten), ist es
nötig, diese einzubauen mit Hilfe der Schrauben und Unterlegscheiben, die Sie auch im Aschekasten finden. Jeder Fuß wird
an den Herdkörper durch eine Schraube und zwei flexible Unterlegscheiben befestigt.