12 OBL905-00
DE Technische Daten
Eigengewicht: 17 kg
Tragfähigkeit Heckträgersystem: max. 50 kg
Sicherheitsvorschriften
1. Thule haftet in keinem Fall für Personen- und/oder Sachschäden oder dadurch
1. bedingte Vermögensschäden infolge unvorschriftsmäßiger Montage oder Anwendung des
Produkts.
2. Der Heckträger muss sicher gemäß Anleitung zusammengebaut und montiert werden.
3. *) Versichern Sie sich vorab, dass der Rückwand an den Montagepunkten an denen Sie den
Fahrradträger montieren wollen, stabil genug ist. Falls notwendig bitte entsprechend verstärken.
4. Der Fahrradträger oder die zusätzliche Fracht dürfen die Rücklichter nicht bedecken.
5. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für den Zustand und die sichere Befestigung und Beladung
des Heckträgersystems.
6. Beladen Sie das Heckträgersystem so, dass das Fahrrad mit dem größten Gewicht - in der Regel
das Fahrrad mit den größten Rädern - zuerst geladen wird. Danach bitte das leichtere Fahrrad
laden.
7. Entfernen Sie vor dem Transport alle lose angebauten Teile der Fahrräder. Entfernen Sie auch
Kindersitze, Einkaufskörbe, Schlösser und Luftpumpen. Diese können sich während des
Transportes lösen und so eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bilden.
8. Binden Sie das äußere Rad mit dem mitgelieferten Gurt am Rahmen fest.
9. Alle Spanngurte und Halterungen regelmäßig auf festen Sitz prüfen und bei Bedarf nachziehen.
10. Die Fahrzeuglänge vergrößert sich durch den angebauten Heckträger, bei Beladung vergrößern
sich eventuell auch die Breite und Höhe. Vorsicht beim Rückwärtsfahren und z.B. beim Einfahren
in Tiefgaragen, Fähren, Einparken etc.
11. Schadhafte oder verschlissene Teile des Heckträgersystems unverzüglich erneuern.
12. Das angebaute Heckträgersystem kann die Fahreigenschaften besonders beim Kurvenfahren und
Bremsen beeinflussen. Die Geschwindigkeit ist der Zuladung und den sonstigen Verhältnissen
anzupassen.
13. Richtgeschwindigkeiten und sonstige Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes müssen
eingehalten werden.
14. Die Geschwindigkeit muss der Witterung und dem Verkehr sowie der Ladung angepasst werden.
15. *) Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der
Begrenzungs- oder Schlussleuchten des Heckträgersystems hinaus, so ist sie kenntlich zu
machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der
Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit rotem
Licht.
16. Bei Fahrzeugausführungen, deren Typengenehmigung erstmals nach dem 01.10.98 erteilt wurde,
darf das angebaute Heckträgersystem oder die mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des
Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs muss sichtbar sein: rechts und
links bezogen auf die Fahrzeuglängsachse - in einem Horizontalwinkel von 10°, nach oben
bezogen auf die Leuchtenoberkante - in einem Vertikalwinkel von 10° und nach unten - bezogen
auf die Leuchtenunterkante - in einem Vertikalwinkel von 5°. Wenn diese Werte nicht eingehalten
werden, muss eine ”dritte” Ersatz-Bremsleuchte (optional erhältlich) angebaut werden
17. Das Heckträgersystem ist für den Transport von Fahrrädern mit Standardrahmen geeignet.
Tandems dürfen nicht transportiert werden.
18. Veränderungen an Thule-Produkten sind grundsätzlich nicht zugelassen.
19. Das Heckträgersystem kann mit Wasser und üblichem Autoshampoo gereinigt werden.
Besonders im Küstenbereich (Salzwasser) oder bei Winterbedingungen eingesetztes Streusalz
müssen vom Träger abgespült werden.
20. Erstmals nach kurzer Fahrstrecke (50km) und später in angemessenen Zeitabständen die
Montage erneut kontrollieren.
21. Verwahren Sie die Bedienungsanleitung sicher im Fahrzeug.