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k Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt
werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der
sachgerechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann
hierfür auch einer Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der
nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den Alt-
geräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Entsorgung und Wiederverwertung
Das Gerät befindet sich in einer Verpackung, um
Transportschäden zu verhindern. Diese Verpackung
ist Rohstoff und ist somit wieder verwendbar oder
kann dem Rohstoffkreislauf zurückgeführt werden.
Das Gerät und dessen Zubehör bestehen aus ver-
schiedenen Materialien, wie z.B. Metall und Kunst-
stoffe. Führen Sie defekte Bauteile der Sondermüll-
entsorgung zu. Fragen Sie im Fachgeschäft oder in
der Gemeindeverwaltung nach!
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Das Gerät kann bei ungünstigen Netzverhältnissen zu vorübergehenden Spannungsabsenkungen
führen. Ist die Netzimpedanz Z am Anschlusspunkt zum öffentlichen Netz größer als 0,39+j0,24 Ω
können weitere Maßnahmen erforderlich sein bevor das Gerät an diesem Anschluss
bestimmungsgemäß betrieben werden kann. Wenn nötig kann die Impedanz beim örtlichen
Energieversorgungsunternehmen erfragt werden.