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DEUTSCH
4. EINBA UANFORDER UNGEN
!
Zur V ermeidung der Gefahr des Abscherens v on Körperteilen dür fen
weder im Schiebetorflügel noch in der Umzäunung Lücken v orhanden
sein. Alternativ dazu sind v orhandene Lücken mit Schutzgittern zu
versehen. Die Maschenw eite muss verhindern, dass K örper teile, die in
Bezug auf den Abstand zwischen beweglichen und festen Elemen ten
zu schützen sind, in das Gitt er gelangen können.
Zwecks Bestimmung der Mindestabstände zur V ermeidung des
Quetschens von Körperteilen ist auf die Norm EN 349 Bezug zu nehmen.
Zwecks Bestimmung der Sicherheitsabstände gegen das Err eichen von
Gefährdungsbereichen ist auf die Norm EN ISO 13857 Bezug zu nehmen.
Auf dem T or muss eine robuste und ausr eichend große Fläche zur
Befestigung der Zahnstange vorhanden sein.
W enn im Installationsbereich die Möglichkeit des Aufpr allens von
F ahr zeugen besteh t, sind geeignete Konstruktionen zum Schutz des
Getriebemotors vorzusehen.
4.2 ELEKTRISCHE ANLAGE
F
V or jedem Eingriff muss die Netzstromversor gung unterbrochen
wer den. Wenn der T rennschalter nich t sichtbar ist, muss ein Schild
„ACHTUNG – W ar tungsarbeiten“ angebracht wer den.
!
Die elektrische Anlage muss den geltenden Vorschrift en im Land des
Einbauorts entsprechen.
Es sind Bauteile und Materialien mit CE-K ennzeichnung ver wenden,
die der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der EMV -R ichtlinie
2014/30/EU entsprechen.
Das Strom versorgungsnetz der A utomation muss mit einem allpoligen
6 A-Leitungsschutzschalter mit einem K ontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm ausgestattet sein, damit eine T rennung vom Netz in
Übereinstimmung mit den geltenden N ormen er folgen kann.
Das Strom versor gungsnetz der Automation muss mit einem Differ en-
tialschalter mit 0,03 A Auslöseschw elle ausgestattet sein.
Die Metallmassen der Konstruktion müssen geerdet w erden. Es ist
zu überprüfen, ob die Erdungsanlage in Über einstimmung mit den
geltenden Normen im Land des Einbauorts ausgeführ t ist.
Die elektrischen Leitungen der Automa tionsanlage müssen auf Putz
oder unter Putz in geeignet en Rohren oder Schläuchen einer Größe
und Isolationsklasse, die den gelt enden V orschriften entspricht,
verlegt w erden.
Für Netzspannungskabel und Niederspannungskabel sind getrenn te
Rohre bzw . Schläuche zu verwenden.
Anhand des Plans der unter P utz verlegten L eitungen ist im Hinblick
auf eine Vermeidung der Gefahr v on Stromschlägen sicherzustellen,
dass in der Nähe von Aushüben und Bohrungen k eine elektrischen
Leitungen v erlaufen.
Es ist sicherzustellen, dass in der Nähe von Aushüben und Bohrungen
keine Rohrleitungen v erlaufen.
Es wird empfohlen, an einer gut sich tbaren Stelle eine Blinklampe , die
auf die Bewegung des T ors hinweist , zu installieren.
Die Zubehörteile für die Steuerung müssen in Bereichen positioniert
sein, in denen keine Gefahr für den Benutzer best eht und die auch bei
geöffnetem T or zugänglich sind. Es wird empf ohlen, die Zubehörteile
für die Steuerung im Blickfeld der Aut omation zu platzieren; dies
ist dann verpflicht end, w enn die Steuerung die Anw esenheit eines
Bedieners voraussetzt.
W enn ein Not-Aus- T aste installier t wird, muss dieser der N orm EN13850
entsprechen.
Es sind folgende Höhen ab Bodenoberkante einzuhalten:
- Zubehörteile für die Steuerung = Mindesthöhe 150 cm
- Notstopptasten = maximale Höhe 120 cm
4.1 MECHANISCHE ANFORDERUNGEN
Die mechanischen Bauteile müssen den Anfor derungen der Normen
EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
Bevor die Automa tion installiert wird, muss die Eignung der mecha-
nischen Anforderungen sicher gestellt werden bzw . sind die dafür
notwendigen Maßnahmen zu setzen.
Die grundlegenden mechanischen Anfor derungen sind:
!
Ausreichend f ester Unter grund, um das Gewicht des T ors, der vor-
handenen Konstruktionen und des Getriebemotors zu tragen. Im
Einbaubereich muss die Möglichk eit von W asseransammlungen
ausgeschlossen wer den. Der Boden im Einzugsbereich des T ors muss
eben und waagrech t sein.
Die Konstruktion (Säulen, Führungen, mechanische Anschläge , T or flü-
gel) muss unter Berücksichtigung des Gewichts des T ors, der Windein-
wirkung und der vom Getriebemotor en twickelten Kräfte ausr eichend
solide und stabil sein und es dar f keinerlei Gefahr gegeben sein, dass
sich T eile der Konstruktion ablösen oder nachgeben. Erforderlichenfalls
ist eine statische Berechnung dur chzuführen.
Die Konstruktion darf keine Anzeichen von K orrosion oder Risse
aufweisen.
Das T or muss in allen Positionen seines Laufs genau senkr echt sein,
die Bewegung muss regelmäßig und gleichförmig sein und es dar f zu
keiner Reibung k ommen.
Es müssen geeignete Absturzsicherungen für das T or vorhanden sein.
Es muss eine unter e horizontale Gleitführung v orhanden sein, die in
gutem Zustand ist , geradlinig verläuft, keine Verformungen aufweist,
fest am Boden fixier t und über die gesamte Länge fr ei von Hindernissen
ist. Das T or muss in jeder Position, in die es gebr acht wird, bewegungslos
verbleiben. Auf dem Boden müssen Führ ungsräder vorhanden sein,
deren Durchmesser für Gewicht und L änge des T ors geeignet ist und
deren Pr ofil deckungsgleich mit der Gleitführung ist. Anzahl und
Position der Räder müssen st ets eine angemessene und konstante
Gewichtsverteilung gewährleisten.
Es muss eine obere Rückhalteführ ung vorhanden sein, die vertikale
Schwingungen des T ors verhindert. Das T or dar f unter keinen Umstän-
den aus den Führungen springen und herabstürz en. Räder , Rollen und
Lager müssen in gutem Zustand , geschmier t, spiel- und reibungsfr ei
sein.
In der Öffnungs- und Schließposition müssen mechanische Anschläge
vorhanden sein, um den L auf des T ors zu begrenzen. Die Anschl äge müs-
sen ausreichend dimensioniert und gut befestigt sein, damit sie dem
Aufprall des T ors auch bei unsachgemäßer Verwendung (T or wird v on
Hand in Fr eilauf gebracht) standhalten. Die mechanischen Anschläge
müssen 50 mm hinter den Haltepositionen des T ors positionier t sein
und garantier en, dass das T or in der Gleitführung verbleibt.
Schwellen und Bodenv orsprünge müssen auf geeignete W eise ausge-
bildet oder gekennz eichnet wer den, um Stolper- oder Rutschgefahr
auszuschließen.
Zwischen der W and (oder einem anderen ortsfesten Element) und dem
am weitest en vorstehenden T eil des geöffneten T ors muss ein geeig-
neter Sicherheitsabstand zum Schutz vor Quetsch-/Einklemmgefahr
vorhanden sein. Alt ernativ dazu ist zu überprüfen, ob die Öffnungskraft
innerhalb der laut der geltenden Norm zulässigen Höchstgr enzen liegt.
Zwischen festen und bew eglichen T eilen müssen ausreichende
Sicherheitsabstände vorhanden sein, um Hände vor der Gefahr des
Mitschleifens zu schützen. Alterna tiv dazu sind zum S chutz der Hände
entsprechende V orrichtungen anzubringen.
Zwischen Boden und Unterkante des T ors muss über den gesamten
Lauf ein Sicherheitsabstand vorhanden sein, der die F üße ausreichend
vor der Gefahr des Mitschleifens und Einklemmens unt er den Rädern
schützt. Alt ernativ dazu sind zum Schutz der Füße entspr echende
V orrichtungen anzubringen.
Um die Gefahr des Schneidens und Einhakens zu vermeiden, dürfen
keine scharfen Kanten oder hervorstehenden T eile vorhanden sein.
Alternativ dazu sind scharfe Kanten und hervorstehende T eile zu
beseitigen oder auf angemessene Weise zu schütz en.