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und/oder den EU-Richtlinien 2002/96/EC sowie 2006/66/EC bei hierür
zuständigen Sammelstellen abgegeben werden.
In EU-Mitgliedstaaten können Sie Elektro- oder Elektronikaltgeräte kostenlos an
speziellen Sammelstellen in Ihrer Nähe abgeben. Nähere Informationen hierzu
erteilt die zuständige Behörde bzw. Ihre Stadt- oder Kommunalverwaltung.
In einigen Mitgliedstaaten ist der Einzelhändler beim Kauf neuer Geräte
verplichtet, das Altgerät kostenlos zurückzunehmen. Erfragen Sie nähere
Informationen hierzu bitte direkt beim Händler.
In Deutschland können Sie sich zusätzlich anhand der kostenlosen „eSchrott“-
App (ür alle gängigen Betriebssysteme verügbar) über Sammelstellen
informieren.
Bitte beachten Sie: Unsachgemäße Entsorgung von Altgeräten und -batterien
ist in einigen Ländern strabar.
Hinweise zum Recycling
s
t
Ihr Gerät und dessen Verkaufsverpackung bestehen aus wertvollen
Rohstoffen, die im Sinne des Umweltschutze in den Wiederverwertungs-
kreislauf zurückgeührt werden müssen (Recycling). Bitte informieren Sie
sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den korrekten
Entsorgungsweg!
Informationen zur Entsorgung in Nicht-EU-Ländern
Diese Symbole gelten nur in der Europäischen Union. Auskunft über die sachgemäße
Entsorgung dieser Geräte erteilt die zuständige örtliche Behörde oder der Händler.
29. Hinweise zur Gewährleistung
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ür Verbraucherprodukte
beträgt 24 Monate. Eine darüber hinausgehende Garantie besteht nicht.
Unerlaubte Modiikationen am Gerät (insbesondere das Aufspielen fremder,
nicht vom Hersteller freigegebener Firmware oder Modiikationen an der
Hardware des Gerätes) können zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs
ühren.