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Sicherheitshinweise
Für den Betrieb von Gasreglern, Gasgeräten bzw. Gasanlagen,
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase
entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo-
ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
alle offenen Flammen löschen
nicht rauchen
Geräte ausschalten
Gasflasche schließen
Fenster und Türe öffnen
keine elektrischen Schalter betätigen
die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fach mann durchgeführt
werden!
Bitte beachten Sie zum Gebrauch die Vorschrift der EN 60335-1:
2010, nach der dieses Gerät nicht dafür bestimmt ist, durch
Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten phy-
sischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder man-
gels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden,
es sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit zustän-
dige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anweisungen,
wie das Gerät zu benutzen ist.
Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass
sie nicht mit dem Gerät spielen.
Um eine Gefährdung durch ein unbeabsichtigtes Rück-
setzen des Übertemperaturwächters zu vermeiden, darf
das Gerät nicht über eine externe Schaltvorrichtung wie bei-
spielsweise eine Zeitschaltuhr versorgt werden oder mit einem
Stromkreis verbunden sein, der regelmäßig durch eine Ein-
richtung ein- und ausgeschaltet wird.
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung, 30 mbar, muss mit dem
Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild) über einstimmen.
Flüssiggasanlagen müssen den technischen und adminis -
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-
Arbeitsblatt G 607) müssen befolgt werden.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre
von einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu
wiederholen.
Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der
Fahrzeughalter.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstand zeit) kann kurzzeitig eine leich te
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Es ist zweckmäßig,
das Gerät dann mit höchster Leistung brennen zu lassen und
für gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abheben der Flam-
me lässt auf einen Reglerdefekt schließen und macht eine
Überprüfung des Reglers notwendig.
Wärmeempfindliche Gegenstände (z. B. Spraydosen) dürfen
nicht im Einbauraum des Boilers verstaut werden, da es hier
unter Umständen zu erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen ge-
mäß EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate
der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem Höchst-
verbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Bei Temperaturen um 0 °C und darunter sollten der Gasdruck-
regler bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx
betrieben werden.
Für Fahrzeuge empfehlen wir das Truma Zubehör für die
Gasversorgung.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig
auf Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur
winterfeste Spezialschläuche verwendet wer den.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätes-
tens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Herstellungsdatum gegen neue ausgewechselt werden. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich.
Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Wenn der Boiler nicht benutzt wird, Kaminkappe aufsetzen.
Wird dies nicht beachtet, kann die Funktion des Gerätes durch
Wasser, Schmutz oder Insekten gestört werden. Hierfür be-
steht kein Garantieanspruch.
Bei ausgeschaltetem Boiler vor Beginn jeder Fahrt die
Kaminkappe aufsetzen. Darauf achten, dass diese fest
sitzt und eingerastet ist (Unfallgefahr). Defekte Kaminkappen
dürfen nicht mehr verwendet werden.
Vor Inbetriebnahme des Boilers unbedingt Kamin kappe
abnehmen!
Wird nur die Kaltwasser anlage ohne Boiler betrieben, füllt
sich auch hier der Boiler kessel mit Wasser. Um Frostschäden
zu vermeiden, muss der Wasserinhalt durch Be tätigen des
Sicherheits-/ Ablassventils abgelassen werden, auch wenn der
Boiler nicht betrieben wurde. Als Alternative können zwei heiß-
wasserbeständige Ab sperr ventile vor dem Kalt- und Warm-
wasseranschluss montiert werden.
Bei Anschluss an eine zentrale Wasserversorgung (Land- bzw.
City-Anschluss) muss ein Druckminderer eingesetzt werden,
der verhindert, dass höhere Drücke als 2,8 bar im Boiler auf-
treten können.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com).
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