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Für eine mögliche Verwendung in Mobilheimen müssen die
nationalen Vorschriften beachtet werden. In Deutschland ist
die Verwendung in Mobilheimen verboten.
Eine in der DuoControl CS integrierte, automatisch wirkende
Sicherheitseinrichtung PRV* mit begrenztem Durchfluss
schützt die angeschlossenen Verbrauchsgeräte vor unzulässig
hohem Druck. Sobald auf der Ausgangsseite ein unzulässig
hoher Druck entsteht, öffnet das PRV und bläst den Über-
druck in die Luft ab. Nach dem Druckabbau schließt das PRV
automatisch.
* = Pressure Relief Valve = Überdruck-Abblaseventil
Sicherheitshinweise
Für den Betrieb der Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigpha-
se entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb
verboten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Für den Anschluss der Gasflaschen an die Gasdruck-Rege-
lanlage sind Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsiche-
rung (SBS) zwingend erforderlich. Die hierfür notwendigen
Hochdruckschläuche bietet Truma in den gängigsten
Anschlussvarianten für europäische Gasflaschen an (siehe
Seite 74).
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätes-
tens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Her stellungs datum gegen neue ausgewechselt werden. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich.
Betrieb der Gasanlage während der Fahrt
Vor Betrieb eines Flüssiggas-Geräts während der Fahrt müs-
sen die Angaben des jeweiligen Geräteherstellers beachtet
werden.
Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß
der Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und
2006/119/EG bzw. UN ECE R122, für den Betrieb einer
Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits-
Absperreinrichtung vorgesehen werden. Diese verhindert
bei einem Leitungsabriss durch Unfall, dass ungewollt Gas
austreten kann.
Bei Caravans muss seit 08/2012 gemäß UN ECE R122
Anhang 8 (Amendment 3), für den Betrieb einer Flüssiggas-
heizung während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrich-
tung vorgesehen werden.
Die Truma Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS erfüllt
in Verbindung mit einem Hochdruck-Gasschlauch mit
Schlauchbruchsicherung (SBS) alle relevanten Normen, Vor-
schriften und Richtlinien und erlaubt somit den europawei-
ten Betrieb der Gasanlage, während der Fahrt.
Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.
** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der
Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab
dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Be-
trieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung
mit einer Sicherheitsabsperreinrichtung nicht zulässig.
Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation ange-
schlossen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutz-
kappen versehen werden. Angeschlossene Gasflaschen
gelten als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Frei-
stellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).
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  • Hallo, ist es möglich ,dass nach der Gasprüfung der Prüfer den Gasfluss nicht freigegeben hat. Habe kein Gas im Wohnmobil. Gasflaschen sind voll und alle Absperrventile offen. In welcher Stellung sollte die Schraube hinter der schwarzen Schutzkappe stehen. Schraube wird ja für die Gasprüfung geschlossen.
    Vorab besten Dank für Komentare Eingereicht am 15-3-2024 17:15

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  • Bei der Gasanlage meines Reisemobils Phoenix 7200RLS Bj 2018 leuchtet an der Fernanzeige im Panel die rote Kontrollleuchte dauernd auf, gleichgültig welche Gasflasche in Betrieb ist , auch nach Austausch der beiden Gasflaschen gegen zwei volle Flaschen.
    Wie kann ich dann erkennen ob die Haupt- oder Reserveflasche in Benutzung ist ?
    Wannerlischt die Kontrollleuchte ? Eingereicht am 9-12-2021 13:27

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  • wie muss ich den regler einstellen das zuerst die linke flasche geleert wird und dann erst die rechte ersatzflasche Eingereicht am 16-5-2017 15:40

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