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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
in den Geräten,
bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten.
Der Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung be-
seitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe www.truma.com). Bezeichnen Sie bitte Ihre Beanstan-
dungen im Detail und geben Sie die Seriennummer des Gerä-
tes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu
übersenden.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
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  • Hallo, ist es möglich ,dass nach der Gasprüfung der Prüfer den Gasfluss nicht freigegeben hat. Habe kein Gas im Wohnmobil. Gasflaschen sind voll und alle Absperrventile offen. In welcher Stellung sollte die Schraube hinter der schwarzen Schutzkappe stehen. Schraube wird ja für die Gasprüfung geschlossen.
    Vorab besten Dank für Komentare Eingereicht am 15-3-2024 17:15

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  • Bei der Gasanlage meines Reisemobils Phoenix 7200RLS Bj 2018 leuchtet an der Fernanzeige im Panel die rote Kontrollleuchte dauernd auf, gleichgültig welche Gasflasche in Betrieb ist , auch nach Austausch der beiden Gasflaschen gegen zwei volle Flaschen.
    Wie kann ich dann erkennen ob die Haupt- oder Reserveflasche in Benutzung ist ?
    Wannerlischt die Kontrollleuchte ? Eingereicht am 9-12-2021 13:27

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  • wie muss ich den regler einstellen das zuerst die linke flasche geleert wird und dann erst die rechte ersatzflasche Eingereicht am 16-5-2017 15:40

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